100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Kriegsverbrechens-Vorwürfe
Oliver Linke100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Kriegsverbrechens-Vorwürfe
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Beiträge über einen Soldaten, der im Gazastreifen im Einsatz war, nicht entfernt hatte. In den auf Facebook veröffentlichten Posts wurde dem Mann fälschlicherweise vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben; zudem wurden sein vollständiger Name und ein Foto von ihm veröffentlicht. Das Urteil erging, nachdem das Unternehmen mehr als zwei Wochen lang untätig blieb, obwohl ein gerichtlicher Beschluss vorlag.
Der Fall nahm seinen Lauf, als der Soldat Anfang 2026 rechtliche Schritte gegen Meta einleitete. Am 23. März ordnete die Presskammer des Landgerichts Frankfurt dem Unternehmen an, die diffamierenden Inhalte zu löschen. Da Meta dem Urteil nicht unverzüglich nachkam, beantragte der Soldat Anfang April die Verhängung eines Ordnungsgelds.
Die Beiträge blieben bis zum 8. und 10. April 2026 online – also 15 bis 17 Tage über die vom Gericht gesetzte Frist hinaus. Meta begründete die Verzögerung mit internen Ablaufproblemen und Sprachbarrieren. Das Gericht wies diese Erklärungen jedoch zurück und verwies darauf, dass das Unternehmen selbst strukturelle Mängel bei der Bearbeitung gerichtlicher Anordnungen eingeräumt habe.
In seiner Entscheidung vom 28. Mai betonte das Gericht die Schwere der falschen Vorwürfe und den durch die Veröffentlichung der Identität des Soldaten entstandenen Schaden. Es urteilte, dass Metas Nichteinhaltung der Anordnung eine erhebliche Strafe rechtfertige. Das Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil unter dem Aktenzeichen 2-03 O 128/26 Berufung einzulegen.
Die Strafe in Höhe von 100.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts zu Metas wiederholten Verzögerungen bei der Durchsetzung von Löschanordnungen. Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen für Plattformen auf, die nicht schnell genug gegen schädliche Inhalte vorgehen. Die Frist für eine mögliche Berufung läuft bis Mitte Juni 2026.






