08 February 2026, 21:13

AfD-Abgeordnete scheitern an Aufnahme in Parlamentarierverband – und drohen mit Klagen

Eine 19. Jahrhundert-Karte von Deutschland, die politische Teilungen zeigt, mit beschreibendem Text oben und unten.

AfD-Abgeordnete scheitern an Aufnahme in Parlamentarierverband – und drohen mit Klagen

Aktuell gehört kein Abgeordneter der AfD der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) an, dem traditionsreichen überparteilichen Parlamentarierverband mit Sitz in Berlin. Die 1949 gegründete Organisation, die politische Gräben überbrücken soll, sieht sich mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert, nachdem sie mehrere Bewerber der Partei abgelehnt hat.

Fünf AfD-Abgeordnete wurde kürzlich die Aufnahme verweigert, während 40 weitere seit der Bundestagswahl im Februar 2025 in der Warteschleife hängen. Die Entscheidungen der DPG haben für Streit gesorgt – einige ausgeschlossene Mitglieder drohen mit weiteren Klagen.

Die DPG ist seit Langem eine überparteiliche Institution, die ausschließlich amtierenden Bundestagsabgeordneten offensteht. Die Mitgliedsbeiträge liegen im mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr und werden teilweise aus Steuergeldern bezuschusst. Zudem erhält der Verband rund 2,7 Millionen Euro an Bundesmitteln und nutzt ein mietfreies Palais, das einst von der Berliner Mauer durchschnitten wurde.

2024 wurde die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy ausgeschlossen, weil sie an der umstrittenen Potsdamer Konferenz teilgenommen hatte – obwohl sie deren Inhalte nicht unterstützte. Sie nannte die Entscheidung "völlig absurd" und reichte Klage ein mit der Begründung, gegen keine DPG-Regeln verstoßen zu haben. Der Fall folgte auf einen Vorfall aus dem Jahr 2022, als der AfD-Politiker Malte Kaufmann zunächst von der Kandidatur für den Vorstand ausgeschlossen worden war – ein Beschluss, der später gerichtlich gekippt wurde.

Um zu prüfen, ob AfD-Mitglieder ausgeschlossen werden dürfen, ließ die DPG ein Rechtsgutachten für 76.000 Euro erstellen. Die Expertise untersuchte, ob Abgeordnete blockiert werden können, falls der Verfassungsschutz sie als Gefahr einstuft. Die AfD-Fraktion hat inzwischen weitere juristische Schritte gegen die Ablehnungen angekündigt.

Die Haltung der DPG lässt 40 AfD-Bewerber im Ungewissen – fünf wurden bereits abgelehnt. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Aufnahmekriterien und Ausschlüsse dürften anhalten. Angesichts der anhaltenden Konflikte geraten auch die öffentliche Finanzierung des Verbandes und seine Rolle als Forum der parlamentarischen Einheit zunehmend in die Kritik.