AfD scheitert vor Gericht: Social-Media-Wahlwerbung von 2021 muss offenlegt werden
Dörthe ScheuermannGericht: AfD muss Informationen über Werbeflächen auf Social Media preisgeben - AfD scheitert vor Gericht: Social-Media-Wahlwerbung von 2021 muss offenlegt werden
Die rechtspopulistische AfD hat einen Rechtsstreit um ihre Social-Media-Wahlwerbung aus dem Jahr 2021 verloren. Ein Berliner Gericht entschied, dass die Partei detaillierte Kampagnendaten an die Berliner Datenschutzbeauftragte herausgeben muss. Die Entscheidung folgt auf Bedenken, wie politische Gruppen Wähler im Internet gezielt ansprechen.
Auslöser des Verfahrens war die Meldung eines Facebook-Nutzers, der eine AfD-Anzeige gesehen hatte, die sich an Männer zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der FDP richtete. Daraufhin forderte die Berliner Datenschutzbeauftragte von allen Parteien umfassende Angaben zu Inhalten, Reichweite und Zielgruppenansprache ihrer Werbung.
Die AfD wehrte sich gegen die Forderung und behauptete, bereits ausreichend Informationen preisgegeben zu haben. Die Partei argumentierte, weitere Anfragen verletzten ihre verfassungsmäßigen Rechte. Doch das Berliner Verwaltungsgericht wies diese Einwände zurück und gab der Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO Recht.
Das Gericht betonte, dass vollständige Transparenz notwendig sei, um die gezielte politische Werbung in sozialen Medien zu überprüfen. Es verwies darauf, dass es keine öffentlichen Aufzeichnungen über die AfD-Bundestagswahlkampagnen 2021 gebe – weder zu Strategien noch zu Plattformvergleichen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Werbung von 2021, nicht auf die jüngeren Landeswahlkämpfe der Partei für 2026.
Die Entscheidung zwingt die AfD, ihre Social-Media-Werbedaten aus dem Jahr 2021 vollständig offenzulegen – inklusive Zielgruppenkriterien, Reichweite und Kampagneninhalten. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie sich politische Parteien künftig an Datenschutzbestimmungen bei Wahlen halten müssen.






