Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung
Hubertus CasparBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung der geplanten Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat umfassende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar begrüßt die Gewerkschaft höhere Einstiegsgehälter und schnellere Aufstiegschancen, warnt jedoch, dass zentrale Teile des Entwurfes verfassungswidrig seien. Kritikpunkte sind vor allem die geplanten Änderungen an der B-Besoldungsgruppe sowie die Berücksichtigung des Partnereinkommens bei der Gehaltsberechnung.
Der DBB unterstützt zwar die Pläne, die Anfangsgehälter für Beamte anzuheben und neuen Kräften den Einstieg in die zweite Gehaltsstufe zu ermöglichen. Doch lehnt er die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“ entschieden ab. Nach dem aktuellen Entwurf wird künftig pauschal ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich unterstellt – eine Regelung, die der Verband als „unzulässigen“ Eingriff bezeichnet, da sie Beschäftigte für Umstände bestrafe, auf die sie keinen Einfluss hätten.
Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die vorgesehene Gehaltslücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Der DBB argumentiert, dies verstoße gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die eine angemessene Abstufung der Gehälter vorschreibt. Zudem kritisiert der Verband, dass die geringeren Erhöhungen für höhere Dienstgrade (B-Besoldung) im Vergleich zu unteren Gruppen (A-Besoldung) das „Leistungsprinzip“ unterlaufen würden – schließlich müssten Gehälter Verantwortung und Berufserfahrung widerspiegeln.
Das Bundesinnenministerium hat sich bisher geweigert, auf die Kritik an der B-Besoldung zu reagieren. Der DBB besteht darauf, dass die gesamte Reform einer „kritischen Prüfung“ unterzogen werden muss, um sie mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen, bevor sie weiterverfolgt wird.
Die Einwände des Verbandes verdeutlichen zwei verfassungsrechtliche Konflikte: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Ohne Korrekturen droht der aktuelle Entwurf an rechtlichen Hürden zu scheitern. Mit seinen Forderungen setzt der DBB die Regierung unter Druck, den Gesetzentwurf vor der Verabschiedung grundlegend zu überarbeiten.






