Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preis-Ausschluss
Siegrid RöhrichtBerliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preis-Ausschluss
Eine Berliner Buchhandlung klagt gegen Deutschlands Kulturstaatsminister, nachdem sie von der Shortlist eines renommierten Preises gestrichen wurde. Die Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel hat einen Eilantrag eingereicht, um zu verhindern, dass die Regierung sie als politisch extremistisch einstuft. Der Streit dreht sich um Äußerungen von Wolfram Weimer, der den Laden im März 2026 vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte.
Der Konflikt begann, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Zur schwankenden Weltkugel am 3. März 2026 von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises strich. Als Begründung nannte er "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". In einem Interview mit der Zeit erklärte Weimer später: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, kann er dies nicht für politische Extremisten tun."
Die Betreiber der Buchhandlung forderten von Weimer eine Unterlassungserklärung, die dieser jedoch verweigerte. Daraufhin reichten sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Ziel des Antrags ist es, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu untersagen, die Buchhandlung oder ihre Mitarbeiter als extremistisch zu bezeichnen.
Ein Sprecher Weimers verteidigte dessen Haltung mit dem Argument, dass Regierungsvertreter solche Aussagen treffen dürfen müssten. Das Gericht hat den Antrag zur Kenntnis genommen, einen Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
Die Streichung löste Kritik anderer Buchhandlungen aus, darunter Rotorbooks aus Leipzig. Bisher gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass der Streit den Betrieb von Zur schwankenden Weltkugel im Alltag beeinträchtigt.
Die rechtliche Auseinandersetzung liegt nun beim Verwaltungsgericht Berlin. Eine Entscheidung wird zeigen, ob die Regierung die Buchhandlung weiterhin mit politischem Extremismus in Verbindung bringen darf. Das Urteil könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie kulturelle Auszeichnungen in Zukunft vergeben werden.






