Berliner Gericht belastet Apotheken mit neuer Werbehaftung für Online-Partner
Dörthe ScheuermannBerliner Gericht belastet Apotheken mit neuer Werbehaftung für Online-Partner
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung tragen müssen, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Risiken für Apotheken, die nicht prüfen, ob ihre Partner die strengen Vorschriften zur Arzneimittelwerbung einhalten.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Apotheke, die mit der Plattform DoktorABC kooperierte. Diese hatte gegen Werberegeln für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen, darunter medizinisches Cannabis. Das Landgericht Berlin II urteilte, dass sich Apotheken nicht einfach von illegalen Praktiken distanzieren können, wenn sie weiterhin mit nicht konformen Plattformen zusammenarbeiten. Vielmehr müssen sie aktiv die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells ihrer Partner prüfen – andernfalls droht ihnen der Entzug der Betriebserlaubnis.
Die Entscheidung steht im Einklang mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote gesamte Kategorien verschreibungspflichtiger Medikamente umfassen, die dieselbe Indikation behandeln. Selbst indirekte Werbung – etwa die gezielte Ansprache von Patient:innen mit bestimmten Gesundheitsproblemen, ohne konkrete Arzneimittel zu nennen – gilt als unzulässig.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonte, dass Apotheken für Verstöße haftbar gemacht werden können, selbst wenn sie die Plattformen nicht direkt kontrollieren. Sie warnte, dass die aktuelle Werbepraxis für verschreibungspflichtige Medikamente, insbesondere für medizinisches Cannabis, größtenteils illegal sei. Die Rechtsabteilung der AKNR wird das Urteil nun auswerten, um weitere Schritte gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle einzuleiten.
Zuvor war das Landgericht Frankfurt in einer einstweiligen Verfügung zu einem anderen Schluss gelangt, der DoktorABC betraf. Das Berliner Urteil hingegen stärkt die Position, dass Apotheken Partnerschaften vermeiden müssen, die die freie Apothekenwahl einschränken oder bestimmte Apotheken bewerben – da dies dem Grundsatz der freien Auswahl zuwiderläuft.
Das Urteil legt Apotheken strengere Pflichten auf, ihre Online-Partner zu überwachen. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen, bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR hat signalisiert, dass sie sich für eine verschärfte Durchsetzung einsetzen wird, um illegale Werbung in der Branche zu unterbinden.






