Betrunkene Bewerberin fährt mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch
Dörthe ScheuermannBetrunkene Bewerberin fährt mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch in einem Altenheim. Mitarbeiter nahmen einen starken Alkoholgeruch wahr und alarmierten die Polizei, die später einen Blutalkoholwert von mehr als dem Vierfachen der erlaubten Grenze feststellte.
Der Vorfall begann, als die Frau mit ihrem Auto zum Bewerbungsgespräch fuhr. Bei ihrer Ankunft bemerkte die Personalverantwortliche den Alkoholgeruch und verständigte umgehend die Behörden. Die polizeilichen Messungen ergaben eine Blutalkoholkonzentration von 4,75 Promille – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 für Autofahrer.
Zunächst wurde die Frau vor Gericht freigesprochen. Das Urteil wurde jedoch später aufgehoben, und sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Das Gericht verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Die Verurteilung bedeutet, dass sie für mindestens ein halbes Jahr ohne Führerschein bleibt. Die Strafe und das Fahrverbot folgen auf ihr Erscheinen zum Vorstellungsgespräch in stark alkoholisiertem Zustand. Weitere Details zu ihrem Beschäftigungsstatus oder möglichen rechtlichen Konsequenzen wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.






