10 April 2026, 18:34

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für defekten Silo nach 15 Jahren Streit

Nahaufnahme einer gebrochenen, verwitterten Straße mit tiefen, breiten Rissen und einer rauen, unebenen Oberfläche.

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für defekten Silo nach 15 Jahren Streit

Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem richtungsweisenden Urteil beendet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte ein Bauunternehmen dazu, die vollen Reparaturkosten zu tragen – obwohl die Anlage jahrelang in Betrieb war. Die endgültige Entscheidung, die am 27. November 2025 verkündet wurde, kippte frühere Urteile, die die Entschädigung für den Landwirt gekürzt hatten.

Der Streit begann im September 2010, als ein Bauunternehmen für einen Landwirt einen Überfahrsilo errichtete. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion.

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2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen. Zwei Jahre später reichte er Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst recht und sprach ihm die volle Summe zu.

Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte den zugesprochenen Betrag später jedoch um ein Drittel. Es argumentierte, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da der Silo jahrelang genutzt worden sei. Der Fall gelangte schließlich vor den BGH, der die Kürzung aufhob. Das Gericht entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben müsse – unabhängig vom Alter des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen.

Das endgültige Urteil (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) bestätigt, dass der Landwirt die vollen 120.000 Euro erhält. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall: Bauunternehmen müssen selbst nach jahrelanger Nutzung die vollen Reparaturkosten für mangelhafte Arbeiten übernehmen. Damit endet ein 15-jähriger Rechtsstreit um die Verantwortung für den defekten Silo.

Quelle