12 February 2026, 07:11

BGH verhandelt über Zukunft der Online-Diagnosen in Deutschland

Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem Stuhl, wobei der Mann einen Stock hält, vor einem Fenster mit einem Vorhang; Text unten lautet "Der Patient Turn'd Doctor".

Bundesgerichtshof prüft Werbung für Telemedizin-Behandlung von Erektionsstörungen durch irische Ärzte - BGH verhandelt über Zukunft der Online-Diagnosen in Deutschland

Bundesgerichtshof entscheidet über Zulässigkeit von Online-Diagnosen

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag darüber entscheiden, ob medizinische Diagnosen per Internet rechtmäßig beworben werden dürfen. Die für 9:00 Uhr angesetzte Verhandlung folgt einer Berufung eines Unternehmens, das Fernarztkonsultationen anbietet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob digitale Fragebögen und Rezeptausstellungen ohne persönlichen Patientenkontakt medizinischen Standards genügen.

Das betreffende Unternehmen vermittelt Online-Termine für Behandlungen etwa bei erektiler Dysfunktion. Patienten füllen ein digitales Formular aus, auf dessen Grundlage Ärzte – mit Sitz in Irland – Privatrezepte ausstellen. Diese werden anschließend an eine Partnerapotheke übermittelt, die die Medikamente ausgibt und zustellt.

Das Oberlandesgericht München hatte dem Unternehmen zuvor die Werbung für solche Dienstleistungen untersagt. Es begründete dies damit, dass eine direkte, persönliche Untersuchung für eine fundierte Diagnose unerlässlich sei. Das Gericht argumentierte, dass eine Fernbehandlung anerkannte medizinische Maßstäbe nicht erfülle.

Nun muss der BGH klären, ob diese Praxis gegen deutsches Recht verstößt. Konkret prüft er § 9 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sowie § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Münchner Urteil hatte betont, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt unverzichtbar sei und eine rein fragebogenbasierte Versorgung den geforderten Standards nicht gerecht werde.

Das Unternehmen legte gegen die Entscheidung Berufung ein, was zur aktuellen Verhandlung führte. Das Urteil könnte richtungsweisend für den Betrieb digitaler medizinischer Dienstleistungen in Deutschland werden.

Die BGH-Entscheidung wird zeigen, ob die Bewerbung von Ferndiagnosen zulässig ist. Bestätigt das Gericht das Münchner Urteil, könnten Anbieter ähnlicher Dienste mit strengeren Auflagen rechnen. Zudem wird das Urteil definieren, ob rein digitale Konsultationen den medizinischen und rechtlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.