BPOL-FL: Fahrer fährt in Zickzack-Linien; Weiterfahrt mit 1,59 Promille untersagt
Hubertus CasparBPOL-FL: Fahrer fährt in Zickzack-Linien; Weiterfahrt mit 1,59 Promille untersagt
BPOL-FL: Autofahrer fährt Schlangenlinien – Weiterfahrt mit 1,59 Promille untersagt
Bundespolizeiinspektion Flensburg – Niebüll – Gestern Abend gegen 19.00 Uhr wurde ein 67-jähriger Autofahrer auf der B5 bei Niebüll mit Alkohol am Steuer gestoppt, nachdem sein Fahrzeug auffällig geschlängelt war. Bei der Kontrolle stellten Beamte einen deutlich erhöhten Alkoholwert fest. Dem Mann droht nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Ein Streifenwagen der Bundespolizei hatte beobachtet, wie ein Renault Twingo in Schlangenlinien fuhr. Das Fahrzeug schwankte dabei so stark, dass es beim Überholen eines Radfahrers sogar auf die Gegenfahrbahn geriet. Die Beamten hielten den Wagen in Niebüll an und rochen sofort Alkohol in der Atemluft des Fahrers.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,59 Promille – weit über der gesetzlichen Grenze. Auf Nachfrage gab der 67-Jährige an, lediglich drei Bier getrunken zu haben. Zudem erklärte er, er habe nach einem Parkplatz gesucht, um den Zug nach Sylt zu erreichen.
Die Behörden zogen ihm den Führerschein ein und ordneten eine Blutprobe an. Spätere Unterlagen zeigten, dass der Mann bereits mehrfach wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war.
Nun muss er sich wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten. Sein Führerschein bleibt vorerst eingezogen. Die Polizei warnte nach dem gefährlichen Vorfall auf der B5 erneut vor den Risiken von Alkohol am Steuer.
