Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter:innen und Staatsanwält:innen
Hubertus CasparBrandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter:innen und Staatsanwält:innen
Brandenburg will als erstes Bundesland ein Neutralitätsgesetz für die Justiz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtssälen verbietet. Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten in Deutschland darüber, ob Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst während der Arbeit religiöse Zugehörigkeiten zur Schau stellen sollten. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen verabschiedet.
Das geplante Gesetz richtet sich gegen sichtbare religiöse Symbole wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze. Es würde für Richter:innen und Staatsanwält:innen gelten und ihnen untersagen, während der Verhandlung religiös oder politisch auffällige Kleidung zu tragen. Die Maßnahme stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das Bedenken hinsichtlich einer möglichen Voreingenommenheit bei rechtlichen Entscheidungen thematisierte.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Gesetzesvorlage voran, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken. Der Brandenburgische Richterbund unterstützt den Plan und argumentiert, dass er dazu beitrage, die Unparteilichkeit von Entscheidungen zu gewährleisten. Das Justizministerium in Potsdam hat jedoch noch keinen Zeitplan für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes genannt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde sich Brandenburg anderen deutschen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in öffentlichen Ämtern einschränken. Die Regelung soll sicherstellen, dass Gerichtsverfahren als fair und allein auf der Grundlage des Rechts wahrgenommen werden. Richter:innen und Staatsanwält:innen müssten sich nach Inkrafttreten an die neue Kleiderordnung halten.






