Bundesgerichtshof erlaubt Verkauf von Verbrennern auch nach 2030
Bundesgerichtshof wehrt Klagen gegen Verkauf von Verbrennern nach 2030 ab
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat juristische Versuche abgelehnt, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos nach November 2030 zu untersagen. Umweltverbände hatten ein solches Verbot gefordert, doch das Urteil ebnet beiden Herstellern den Weg, auch über dieses Datum hinaus Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu produzieren. Die Entscheidung wurde von den Autokonzernen begrüßt, die sie als entscheidenden Schritt für die Planungssicherheit ihres Geschäfts bezeichneten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Forderung, dass Autohersteller an ein striktes "CO₂-Budget" gebunden sein sollten – eine Obergrenze für ihre Gesamtemissionen über einen bestimmten Zeitraum. Umweltschützer argumentierten, dies würde Mercedes-Benz und BMW zwingen, den Verkauf neuer Verbrennermodelle bis 2030 einzustellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies diese Argumentation jedoch zurück und stellte klar, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches Budget auf Unternehmensebene gebe.
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW reagierten positiv auf das Urteil. In getrennten Stellungnahmen hoben sie hervor, die Entscheidung schaffe "Rechtssicherheit" für ihre Aktivitäten in Deutschland. Die Konzerne bekräftigten zwar ihr langfristiges Engagement für Nachhaltigkeit, konkretisierten jedoch keine Änderungen ihrer Produktionspläne.
Weder von der Bundesregierung noch vom Bundesumweltministerium gab es bisher eine offizielle Reaktion auf die Gerichtsentscheidung.
Das Urteil räumt eine mögliche rechtliche Hürde für Mercedes-Benz und BMW aus dem Weg und ermöglicht es ihnen, auch nach 2030 neue Benzin- und Dieselautos zu verkaufen. Ausschlaggebend war, dass es kein verbindliches CO₂-Budget für einzelne Autohersteller gibt. Vorerst können die Unternehmen ihre Verbrenner-Produktion ohne unmittelbare Einschränkungen fortsetzen.






