Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz für öffentliche Bauprojekte und Aufträge
Oliver LinkeBundestag beschließt Beschleunigungsgesetz für öffentliche Bauprojekte und Aufträge
Der Bundestag hat das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge verabschiedet – einen wichtigen Schritt, um öffentliche Bauvorhaben zu beschleunigen. Das neue Gesetz führt schnellere Verfahren und digitale Verbesserungen ein und kommt damit langjährigen Forderungen der Branche nach. Gleichzeitig bleibt der faire Wettbewerb für Unternehmen aller Größen gewahrt, während unnötige Verzögerungen abgebaut werden.
Die Regierungskoalition einigte sich auf einen gemeinsamen Ansatz, um die öffentliche Auftragsvergabe zu straffen. Jahrelang hatte die Wirtschaft Reformen gefordert, die lange als unwahrscheinlich galten. Nun werden Direktvergaben und verhandelte Verträge in dringenden Fällen erleichtert.
Öffentliche Auftragnehmer können künftig umfassendere Aufträge für Projekte vergeben, die aus dem Bundesvermögen oder über Verkehrsinfrastrukturprogramme finanziert werden. Diese Flexibilität gilt, wenn es auf Zeit ankommt – allerdings sind die meisten neuen Fördermöglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau und kommunale Träger ausgeschlossen.
Das Gesetz hält zwar grundsätzlich an der Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose fest, lässt aber Ausnahmen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu. Digitale Maßnahmen sollen die Abläufe weiter vereinfachen, den Bürokratieaufwand verringern und Kosten sparen.
Der Kompromiss zwischen Tempo und Fairness sichert kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin Chancen bei öffentlichen Aufträgen. Gleichzeitig werden Verzögerungen bei Großprojekten bekämpft, ohne die finanziellen Kontrollen zu lockern. Die Änderungen treten sofort in Kraft; digitale Werkzeuge sollen in den kommenden Monaten die Effizienz weiter steigern.






