Bundestag beschließt Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen
Oliver LinkeTarif-Treue-Gesetz beschlossen - Bundestag beschließt Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen
Der Bundestag hat das Gesetz zur fairen Vergabepraxis verabschiedet, das faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen sicherstellen soll. Die Regelung sieht vor, dass Bundesaufträge im Bau- und Dienstleistungssektor nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Standards einhalten. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, steht jedoch noch die endgültige Zustimmung des Bundesrates aus.
Die Abstimmung im Bundestag fand am 26. Februar 2025 statt. Demnach müssen öffentliche Aufträge – ab einem Volumen von mindestens 50.000 Euro im Bausektor oder in bestimmten Fällen 100.000 Euro – an Firmen gehen, die nach Tarifverträgen zahlen. Ausgenommen bleiben Lieferverträge sowie Beschaffungen für die Bundeswehr.
Die SPD hatte das Gesetz als centrale Forderung vorangetrieben und es als Mittel gegen Lohndumping mit Steuergeldern beworben. Zudem verband die Partei es mit geplanten Infrastrukturinvestitionen und argumentierte, dass faire Löhne mit öffentlichen Ausgaben einhergehen müssten. Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, setzen bereits ähnliche Landesregelungen mit eigenen Schwellenwerten um.
Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus: Während Bündnis 90/Die Grünen und die Linke das Gesetz grundsätzlich unterstützten, kritisierten sie den Koalitionskompromiss als zu lasch. Die CDU/CSU stimmte zwar zu, äußerte jedoch Zweifel an der praktischen Wirksamkeit. Die AfD lehnte das Vorhaben hingegen komplett ab und bezeichnete es als "Zwangs-Tariftreuegesetz".
Nun liegt der Entwurf beim Bundesrat zur finalen Abstimmung. Bei einer Verabschiedung gilt die Regelung für Bundesaufträge und verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung tariflicher Standards. Ziel ist es, öffentliche Ausgaben an faire Löhne zu knüpfen – doch wie wirksam das Gesetz sein wird, bleibt umstritten.






