DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken ab Mai 2026
Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken, die mit der DAK-Gesundheit zusammenarbeiten, strengere Vorgaben bei der Preisangabe und der Mehrwertsteuer-Meldung. Der Krankenversicherer hat neue Richtlinien angekündigt, deren Nichteinhaltung zur Ablehnung von Abrechnungen oder zu Zahlungsstreitigkeiten führen kann.
Dem aktualisierten Regelwerk zufolge müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Netto-Preise angeben – sofern nicht vertraglich Brutto-Preise vereinbart sind. Zudem ist bei jedem Preis ein Mehrwertsteuer-Hinweis erforderlich, etwa "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)", um die Steuerpflicht klar zu kennzeichnen.
Bei der automatisierten Abrechnung gelten leicht abweichende Bestimmungen: Hier ist ein numerischer Mehrwertsteuer-Code (z. B. "1" für den vollen Satz oder "2" für den ermäßigten Satz) zusammen mit dem Preis zu übermitteln. Nur wenn Brutto-Preise vertraglich festgeschrieben sind oder keine Mehrwertsteuer anfällt, kann der Hinweis entfallen – in diesem Fall ist "Keine MwSt" anzugeben.
Die DAK-Gesundheit betont, dass Fehler bei Preisen oder Mehrwertsteuer-Angaben nach dem Stichtag nicht mehr toleriert werden. Falsche Meldungen können zur sofortigen Ablehnung oder Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen.
Ziel der Änderungen ist eine Vereinheitlichung der finanziellen Berichterstattung durch Apotheken an den Versicherer. Ab Mai 2026 sind korrekte Mehrwertsteuer-Angaben und Preisangaben für alle Einreichungen verpflichtend. Bei Verstößen drohen betroffenen Apotheken finanzielle Sanktionen und bürokratische Hürden.






