31 May 2026, 16:34

DB-Chef warnt vor Sonderkonditionen für italienischen Bahnanbieter Italo

DB InfraGO warnt vor Sonderregeln für Italo im Fernverkehr

DB-Chef warnt vor Sonderkonditionen für italienischen Bahnanbieter Italo

Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen einzuräumen. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, warnte, dass solche Schritte rechtliche Probleme und Marktinstabilität auslösen könnten. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der Italo sich auf den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt im Jahr 2028 vorbereitet.

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Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Diese Idee bezeichnete er aus rechtlicher Sicht als „höchst prekär“ und potenziell im Widerspruch zu EU-Vorgaben. Seiner Meinung nach könnte ein solches Vorgehen jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen und den Markt in einer Schwebe halten.

Das aktuelle System stützt sich nicht mehr auf die veralteten, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Unsicherheit abgeschafft wurden. Ein neues, verbindliches Rechtsrahmenwerk auf Basis der EU-Kapazitätsverordnung steht zwar in Aussicht – allerdings erst ab 2031.

Trotz seiner Vorbehalte räumte Nagl ein, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann. Seine zentrale Bedingung war jedoch klar: Jede Veränderung müsse die Interessen der Fahrgäste in den Vordergrund stellen. Gleichzeitig betonte er, dass Sonderregelungen für Italo ohne solide rechtliche Grundlage das Risiko bergen, den gesamten Sektor zu destabilisieren.

Nagls Warnungen unterstreichen die Herausforderungen, Wettbewerb und Rechtssicherheit im deutschen Schienenverkehr in Einklang zu bringen. Ohne einen belastbaren Rahmen bis 2031 könnten Sonderkonditionen für Italo zu anhaltender Unsicherheit führen. Der Fokus liegt nun darauf, dass etwaige neue Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind und unnötige Konflikte vermeiden.

Quelle