Deutscher Bundesstaat gewährt offiziell Muslimen Urlaub für islamische Feiertage
Oliver LinkeDeutscher Bundesstaat gewährt offiziell Muslimen Urlaub für islamische Feiertage
Schleswig-Holstein erkennt islamische Feiertage offiziell als Urlaubstage an
Schleswig-Holstein erlaubt muslimischen Schüler:innen und Beschäftigten, an Ramadan und Opferfest offiziell freizunehmen
- September 2025, 11:04 Uhr
Schleswig-Holstein hat neue Regelungen eingeführt, die es muslimischen Schüler:innen und Arbeitnehmer:innen ermöglichen, am ersten Tag des Ramadan und an Opferfest (Eid al-Adha) offiziell freizunehmen. Die Entscheidung geht auf eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Norddeutschen Verband der Islamischen Kulturzentren (NVIKZ) zurück.
Ziel der Vereinbarung ist es, islamische Einrichtungen stärker in das öffentliche Leben zu integrieren. Sie erlaubt den Betrieb von Bildungs- und Kultureinrichtungen unter der Trägerschaft islamischer Organisationen. Zudem ebnet sie den Weg für die Ausbildung religiöser Führungskräfte und die Einführung von islamischem Religionsunterricht an Schulen – vorausgesetzt, bestimmte Auflagen werden erfüllt.
Laut der neuen Regelung können Schüler:innen an diesen religiösen Tagen ohne formelle Entschuldigung dem Unterricht fernbleiben. Beschäftigte müssen jedoch weiterhin die Zustimmung ihrer Arbeitgeber:innen einholen, bevor sie freinehmen. Bildungsministerin Dorit Stenke begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als „wichtigen Schritt hin zur gleichberechtigten Anerkennung aller Religionsgemeinschaften“. Der NVIKZ, der muslimische Kulturzentren in Norddeutschland vertritt, spielte eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen.
Die Neuregelung unterstreicht die Bemühungen Schleswig-Holsteins, religiöse Vielfalt zu fördern. Muslimische Schüler:innen und Arbeitnehmer:innen haben nun klarere Rechte in Bezug auf Freistellung an zentralen religiösen Feiertagen. Gleichzeitig stärkt die Vereinbarung die Position islamischer Einrichtungen in Bildung und öffentlichem Leben.






