Dobrindt will rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen - Gesetze geplant
Hubertus CasparDobrindt wird rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen - Gesetze geplant - Dobrindt will rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen - Gesetze geplant
Dobrindt will rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen – Gesetze in Planung
Dobrindt will rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen – Gesetze in Planung
Dobrindt will rechtliche Grundlage für Drohnenabwehr schaffen – Gesetze in Planung
Ein neuer Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, Deutschland klarere Regelungen zur Drohnenabwehr zu geben. Der CSU-Politiker Alexander Dobrindt hat Pläne vorgelegt, um einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung unerlaubter Drohnenaktivitäten zu schaffen. Sein Vorstoß folgt auf eine Reihe jüngster Vorfälle, darunter rätselhafte Sichtungen über Schleswig-Holstein.
Die Dringlichkeit des Themas nahm zu, nachdem die vorherige Regierung unter der Ampelkoalition bereits Änderungen am Luftsicherheitsgesetz ausgearbeitet hatte. Der Entwurf hätte es der Bundeswehr ermöglicht, Drohnen notfalls abzuschießen. Doch der Gesetzentwurf scheiterte, als sich die Regierung änderte, bevor er verabschiedet werden konnte.
Dobrindts aktueller Plan baut auf diesen früheren Bemühungen auf. Er strebt an, dass das Militär die Polizeikräfte durch Amtshilfeabkommen bei der Bekämpfung von Schurken-Drohnen unterstützt. Die Vorlage zur Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wurde im Dezember 2025 offiziell eingereicht; die parlamentarischen Beratungen sollen Mitte Dezember beginnen. Aktuelle Drohnensichtungen, insbesondere in Norddeutschland, haben die Forderungen nach Handlungsbedarf verstärkt. Dobrindt argumentiert, dass den Behörden ohne solide Rechtsgrundlage die notwendigen Mittel fehlen, um auf solche Bedrohungen angemessen zu reagieren.
Der Bundestag wird das geplante Gesetz in den kommenden Wochen debattieren. Bei einer Verabschiedung würde es der Bundeswehr eine klar definierte Rolle in der Drohnenabwehr an der Seite der Landespolizeien zuweisen. Der Schritt folgt auf Jahre der Unsicherheit darüber, wie mit unerlaubten Drohnenflügen im ganzen Land umgegangen werden soll.
