Gefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall gefasst
Dörthe ScheuermannGefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines beaufsichtigten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Benjamin F. entkam mit seinem Motorrad, bevor er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst wurde. Der Vorfall hat eine Debatte über die Urlaubsregelungen für langjährige Häftlinge in Niedersachsen ausgelöst.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene nach mindestens zehn Jahren in Haft Urlaub erhalten. Die Entscheidung stützt sich auf eine Verhaltensprognose, die nahelegt, dass sie nicht fliehen oder rückfällig werden. Benjamin F. hatte bereits mehrfach solchen Hafturlaub erhalten – zuletzt in dieser Woche –, nachdem er die für die Berechtigung erforderliche Mindesthaftdauer von acht Jahren erfüllt hatte.
Die Aufsichtspersonen während dieser Ausgänge üben jedoch keine lückenlose Überwachung aus. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, die Gefangenen zu begleiten, nicht aber, eine Flucht oder Straftaten zu verhindern. Benjamin F. nutzte diese Regelung aus, um zu fliehen, was eine Untersuchung der Umstände seiner Flucht auslöste.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Justizvollzugssystems geäußert. Die Behörden haben sich bisher nicht dazu geäußert, wie sich der Vorfall auf künftige Urlaubsregelungen auswirken könnte.
Die Flucht und erneute Festnahme von Benjamin F. unterstreichen die Risiken, die mit der Gewährung von Hafturlaub für Hochsicherheitsgehangene verbunden sind. Die laufenden Ermittlungen werden zeigen, ob Anpassungen der aktuellen Richtlinien erforderlich sind. Das zuständige Ministerium hat sich bisher nicht zu dem Fall geäußert.






