Gericht erlaubt Solaranlagen trotz Denkmalschutz – ein Präzedenzfall für Eigentümer
Dörthe ScheuermannGericht erlaubt Solaranlagen trotz Denkmalschutz – ein Präzedenzfall für Eigentümer
Gericht: Solaranlagen trotz Denkmalschutz zulässig
Teaser: Die Installation einer kleinen Photovoltaikanlage im Außenbereich – und nicht direkt am denkmalgeschützten Gebäude – ist zulässig, entschied ein Gericht. – Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
Ein aktuelles Gerichtsurteil ermöglicht Hausbesitzern die Installation von Solarmodulen auf einem denkmalgeschützten Grundstück. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass eine kleine Photovoltaikanlage den historischen oder landschaftlichen Wert des Ortes nicht beeinträchtige. Im konkreten Fall ging es um ein unter Denkmalschutz stehendes, reetgedecktes Haus aus dem 18. Jahrhundert.
Die Eigentümer beantragten die Genehmigung für eine 50 Quadratmeter große Photovoltaikanlage, die auf Gestellen innerhalb ihres 6.500 Quadratmeter großen Grundstücks aufgestellt werden sollte. Zunächst gab es Bedenken wegen möglicher Konflikte mit dem Landschaftsschutz, dem Naturschutz und dem geschützten Status des Gebäudes.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit geschützten Immobilien. Es bestätigt, dass auch auf historisch bedeutendem Gelände kleine Photovoltaikanlagen genehmigt werden können, sofern sie keine erheblichen Schäden verursachen. Das Ergebnis steht im Einklang mit den nationalen Bestrebungen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ohne dabei den Denkmalschutz zu vernachlässigen.
