Gericht stoppt Linke-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott
Dörthe ScheuermannGericht stoppt Linke-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott
Ein deutsches Gericht hat in einem von 13 AfD-Abgeordneten angestrengten Verleumdungsverfahren gegen die Linke entschieden. Der Streit begann nach einer Landtagssitzung im April 2025, bei der der Linke-Politiker Dirk Bruhn Vorwürfe erhob, AfD-Mitglieder hätten seine Parkinson-Symptome verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock hat der Linken nun untersagt, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung zu wiederholen.
Auslöser des Konflikts war eine Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, in der Bruhn behauptete, AfD-Politiker hätten seine durch Parkinson verursachten Zitterbewegungen nachgeahmt. Die Linke untermauerte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten 13 AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Das Gericht erster Instanz gab den Klägern nur teilweise recht und untersagte lediglich die Verwendung des Begriffs „politische und menschliche Arschlöcher“, während es den Rest der Vorwürfe zurückwies. Das Oberlandesgericht ging jedoch weiter und urteilte, die Linke habe ihre umfassenderen Behauptungen nicht beweisen können. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und stuften die Vorwürfe größtenteils als unwahr ein.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung dafür, dass die Linke haltlose Anschuldigungen erhoben habe. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“. Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker eine höhere Kritikbereitschaft hinnehmen müssten, betonte aber, dass persönliche Beleidigungen weiterhin unzulässig seien.
Mit dem Urteil wird zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, Teile der umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Zwar erkannte das Gericht an, dass Politiker eine eingeschränkte Toleranz gegenüber Kritik aufweisen, hielt jedoch fest, dass unbelegte persönliche Angriffe rechtliche Grenzen überschreiten. Die beteiligten AfD-Abgeordneten haben damit die gewünschte einstweilige Verfügung erstritten.






