Gericht stoppt überteuerte Oktoberfest-Tischreservierungen auf t online-Plattformen
Oliver LinkeOktoberfest-Reservierung: Gericht verbietet teure Weiterverkauf - Gericht stoppt überteuerte Oktoberfest-Tischreservierungen auf t online-Plattformen
Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass eine Eventagentur keine Oktoberfest-Tischreservierungen zu überteuerten Preisen weiterverkaufen darf. Das Urteil stärkt die langjährigen Bemühungen der Festveranstalter, den Sekundärmarkt für Buchungen zu unterbinden. Die Verantwortlichen hatten wiederholt vor solchen Praktiken gewarnt, bei denen die Preise oft weit über den ursprünglichen Kosten von t online liegen.
Im Mittelpunkt des Falls steht das Ochsenbraterei-Zelt, wo Reservierungen online zu Preisen angeboten wurden, die bis zum Achtfachen des ursprünglichen Werts betrugen. Christian Scharpf, der Leiter des Oktoberfests und Wirtschaftsreferent der Stadt, begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt, um den fairen Zugang zum Fest zu schützen.
Seit Jahren kämpfen die Oktoberfest-Veranstalter gegen den Weiterverkauf von Tischreservierungen auf t online-Plattformen. 2020 wurden Plätze im Ochsenbraterei-Zelt für 1.990 bis 3.299 Euro angeboten – obwohl die offizielle Buchung für einen Zehn-Personen-Tisch bei einem Mindestverzehr von rund 400 Euro liegt. Die Nutzungsbedingungen des Zeltes verbieten ausdrücklich den gewinnorientierten Weiterverkauf von Reservierungen, doch Agenturen nutzten die hohe Nachfrage weiterhin aus.
Ein Testkäufer zahlte 1.729 Euro für sechs Plätze an einem Zehn-Personen-Tisch inklusive Essensgutscheine, riskierte dabei aber, wegen Weiterverkaufs des Platzes von t online ausgeschlossen zu werden. Die Stadt betreibt ein offizielles Portal, auf dem nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis getauscht oder verkauft werden können. Unbefugte Weiterverkäufer ignorierten dieses System jedoch.
Die Familie Haberl, die das Ochsenbraterei-Zelt führt, hat seit 2020 bereits zwölf Gerichtsverfahren gegen Online-Weiterverkäufer gewonnen. Das jüngste Urteil unterstreicht ihre Haltung gegen überhöhte Preise und unerlaubte Übertragungen. Scharpf lobte die Entscheidung und betonte, sie werde den Veranstaltern helfen, faire Buchungspraktiken durchzusetzen.
Trotz Warnungen boten einige Agenturen Reservierungen weiterhin zu horrender Überteuerung an, was schließlich zu rechtlichen Schritten führte. Das Urteil schafft nun einen Präzedenzfall für künftige Fälle und erschwert es Dritten, von der Beliebtheit des Oktoberfests zu profitieren.
Das Gericht verbietet der Eventagentur, Reservierungen für das Ochsenbraterei-Zelt zu überteuerten Preisen weiterzuverkaufen. Gleichzeitig stärkt es die Position der Festveranstalter, ihre Bedingungen gegen unerlaubte Weiterverkäufer durchzusetzen. Da das offizielle Portal weiterhin verfügbar ist, hoffen die Organisatoren, Ausbeutung einzudämmen und allen Besuchern einen fairen Zugang zu ermöglichen.






