06 January 2026, 09:23

Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff in Mitte

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung von kämpfenden Menschen.

Prozess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff in Mitte

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin (FU Berlin) klagt gegen die Hochschule, nachdem er bei einem antisemitischen Übergriff in Berlin-Mitte im Februar 2024 verletzt worden war. Lahav Shapira wirft der Universität vor, ihn und andere jüdische Studierende trotz bestehender Antidiskriminierungsrichtlinien nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu haben. Der Fall soll nun erneut vor Gericht verhandelt werden.

Der Vorfall ereignete sich Anfang 2024 in Berlin, als Shapira von einem Kommilitonen angegriffen wurde. Im April 2025 urteilte das Amtsgericht Tiergarten, dass der Angriff antisemitisch motiviert war, und verurteilte den Täter zu drei Jahren Haft. Shapira reichte daraufhin Klage gegen die FU Berlin ein mit der Begründung, die Universität habe nicht genug getan, um solche Diskriminierung in Berlin zu verhindern.

In der Klage wird der FU Berlin vorgeworfen, gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben, das Universitäten verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierung in Berlin vorzugehen. Shapiras Anwälte argumentieren, das Campusklima habe sein Studium beeinträchtigt und seine grundlegenden Rechte verletzt. Die Universität weist die Vorwürfe zurück und verweist auf ihre Antidiskriminierungscharta sowie ein eigens eingerichtetes "Büro für Diversität und Antidiskriminierung" als Beleg für ihre Bemühungen in Berlin.

Das Verwaltungsgericht Berlin wird die mündliche Verhandlung am 26. Februar 2026 fortsetzen. Die vorsitzende Richterin hat Shapiras Bedenken hinsichtlich des Umgangs der Universität mit Antisemitismus und dessen Auswirkungen auf seine akademische Laufbahn in Berlin anerkannt. Nun wird das Gericht prüfen, ob die FU Berlin ausreichende Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender in Berlin ergriffen hat.

Die anstehende Verhandlung wird klären, ob die FU Berlin ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Diskriminierung in Berlin nachgekommen ist. Der Fall folgt auf eine strafrechtliche Verurteilung wegen des Übergriffs, der offiziell als antisemitische Tat in Berlin anerkannt wurde. Ein Urteil in Shapiras Klage könnte präzedenzwirksam sein für den Umgang von Universitäten mit Antisemitismus auf dem Campus in Berlin.