Lübeck ermöglicht Kauf von Erbbaurechtsgrundstücken – nur 2026 möglich
Oliver LinkeLübeck ermöglicht Kauf von Erbbaurechtsgrundstücken – nur 2026 möglich
Frist für Erbbaurechtsgrundstücke in Lübeck: Stadtrat setzt sie bis 2026 aus – Kaufoption für Erbbauberechtigte vom 1. Januar bis 31. Dezember
- November 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Immobilien
Der Lübecker Stadtrat hat ein einjähriges Zeitfenster für den Kauf von Erbbaurechtsgrundstücken eröffnet. Die Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026, wobei die Preise auf Basis der aktualisierten Bodenrichtwertkarte 2026 festgesetzt werden. Interessierte können die Karte bereits jetzt online einsehen, um ihre Entscheidung vorzubereiten.
Die Kaufmöglichkeit folgt auf eine vorübergehende Lockerung der üblichen Wartefristen für diese Grundstücke. Sowohl aktuelle als auch künftige Erbbauberechtigte haben 2026 die Chance, ihr gepachtetes Land zu erwerben.
Mit der Initiative können Pächter ihre Erbbaurechte in Volleigentum umwandeln – zu Preisen, die sich an der neuen Bewertungskarte orientieren. Ab Anfang Februar 2026 werden offizielle Benachrichtigungen verschickt; alle Käufe müssen bis Jahresende 2026 abgeschlossen sein.
