Luftwaffe drängt auf mehr F-35-Kampfjets nach FCAS-Debakel
Generalleutnant Holger Neumann, Inspekteur der Luftwaffe, hat sich für den Kauf weiterer US-amerikanischer F-35-Kampfjets ausgesprochen. Seine Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund des Scheiterns des deutsch-französischen Next-Generation-Flugzeugprogramms FCAS (Future Combat Air System). Neumann warnte vor drohenden Fähigkeitslücken in der Landesverteidigung und betonte die Notwendigkeit modernster Technologien.
Bei der Frage nach den Anforderungen an deutsche Kampfflugzeuge wies Neumann auf eine mögliche Versorgungslücke zwischen 2035 und der Einführung eines neuen europäischen Jets hin. Die letzten Auslieferungen des Eurofighters sind für dieses Jahr geplant, doch ein Nachfolger könnte bis dahin nicht einsatzbereit sein. Er unterstrich, dass ab 2035 ausschließlich Fünftgenerations-Jets beschafft werden sollten, um operative Schwächen zu vermeiden.
Der F-35, so Neumann, biete entscheidende Vorteile gegenüber den aktuellen Optionen. Seine Tarnkappenfähigkeit, die große Reichweite und die Möglichkeit, tief in feindliches Gebiet vorzudringen, machten ihn zu einem überzeugenden Kandidaten. Der Jet sei ein „von Grund auf für tiefgestaffelte Angriffe konzipiertes System“, das Waffen aus der Distanz einsetzen könne, ohne entdeckt zu werden.
Gleichzeitig verwies er auf die Grenzen des Eurofighters, insbesondere dessen fehlende Tarnkappentechnologie. Künftige Kampfflugzeuge müssten, so Neumann, mit unbemannten Systemen zusammenarbeiten und Daten vernetzt austauschen können – Funktionen, die der F-35 bereits heute erfülle. Diese Aussagen fallen in eine Phase, in der Deutschland nach dem Kollaps des FCAS-Projekts seine Kampfflugzeugflotte neu bewertet.
Neumanns Position deutet darauf hin, dass Deutschland seine F-35-Flotte ausbauen könnte, um eine künftige Fähigkeitslücke zu schließen. Die Tarnkappen-Technologie, Reichweite und vernetzten Operationsfähigkeiten des Jets entsprechen den langfristigen Anforderungen der Luftwaffe. Eine Entscheidung über weitere Käufe hinge jedoch von der Zustimmung des Verteidigungsministeriums und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ab.






