Mecklenburg-Vorpommern verlängert Frist für Weide- und Wiesenpflege bis 15. März
Siegrid RöhrichtLandwirte in MV dürfen bestimmte Wiesen länger bewirtschaften - Mecklenburg-Vorpommern verlängert Frist für Weide- und Wiesenpflege bis 15. März
Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern haben nun mehr Zeit, um ihre Wiesen und Weiden zu pflegen. Das Agrarministerium des Landes verlängerte die Frist bis zum 15. März – Grund sind die anhaltenden Frosttemperaturen. Normalerweise gilt ab dem 1. März ein Bearbeitungsverbot, um brütende Vögel und ihre Lebensräume zu schützen.
Die Verlängerung betrifft über 68.000 Hektar extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland in der Region. Diese Flächen sind Teil einer größeren Gesamtfläche: Fast 260.000 Hektar im Land gelten als Dauergrünland, also Flächen, die mindestens fünf Jahre in Folge als Wiesen oder Weiden genutzt werden.
Landwirte mussten die Fristverlängerung nicht beantragen – das Ministerium gewährte sie automatisch. Der Beschluss erfolgte nach Anfragen von Betrieben, die wegen der harten Winterbedingungen ihre Arbeiten nicht durchführen konnten.
Für gefördertes Grünland gelten strengere Auflagen, etwa bei Düngemitteln und Pestiziden. Während das Programm in Mecklenburg-Vorpommern über 68.000 Hektar umfasst, gibt es keine genauen Zahlen für vergleichbare geförderte Flächen in ganz Deutschland. Bundesweit umfassen Dauergrünlandflächen etwa 4,7 Millionen Hektar.
Die verlängerte Frist gibt Landwirten bis zum 15. März Zeit, notwendige Arbeiten abzuschließen. Sie gilt jedoch nur für bestimmte, von Frost betroffene Wiesen und Weiden. Mit der Maßnahme soll ein Ausgleich zwischen landwirtschaftlichen Erfordernissen und dem Artenschutz in der Brutzeit erreicht werden.






