Neue Apotheker-Regeln führen zu höheren Gebühren und mehr Bürokratie
Siegrid RöhrichtNeue Apotheker-Regeln führen zu höheren Gebühren und mehr Bürokratie
Neue Regeln für Apotheker in Deutschland haben zu höheren Gebühren und erweiterten Mitgliedschaftspflichten geführt. Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) muss nun auch nicht berufstätige Fachkräfte aufnehmen, was in mehreren Regionen den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Mitglieder erhöht.
Die Änderung folgt einer Novelle des Hessischen Heilberufsgesetzes. Nach dem neuen Gesetz ist die Kammer verpflichtet, pensionierte oder inaktive Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfassen und zu registrieren. Diese Gruppe muss künftig verpflichtende Beiträge zahlen, was die Arbeit in den lokalen Geschäftsstellen zusätzlich belastet.
In einigen Bundesländern sind die Mitgliedschaftsgebühren deutlich gestiegen. In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 228 Euro – zuvor waren es 152 Euro. Noch stärker fällt der Anstieg in Berlin aus, wo die Beiträge von 194 auf 294 Euro pro Jahr gestiegen sind. Gleichzeitig hat die Apothekerkammer Niedersachsen die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus ihrem Leistungspaket gestrichen, was für manche Mitglieder eine Verschlechterung bedeutet.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die hessische Kammer ihre Gebühren für das laufende Jahr halbiert. Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder liegt nun bei 40 Euro. Allerdings muss die Gebührenordnung noch angepasst werden, um die neu aufgenommenen nicht berufstätigen Apotheker zu berücksichtigen.
Die erweiterten Mitgliedschaftsregeln und steigenden Beiträge betreffen Tausende Apotheker. Die Verwaltungsstellen stehen vor mehr Arbeit, um inaktive Berufsangehörige zu erfassen und zu belasten. Die Änderungen sollen zwar die finanziellen Rücklagen der Kammern anpassen, werden aber für viele in der Branche zu höheren Kosten führen.






