17 June 2026, 19:25

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Webshops einen Kündigungsbutton

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Webshops einen Kündigungsbutton

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dieser muss klar und unverwechselbar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss die Regelung zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie für lokale Unternehmen verbindlich wird. Der Button selbst verändert nicht das bestehende Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware gilt.

Der Kündigungsvorgang muss dabei so einfach sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Verbraucher müssen zudem eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.

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Die neue Regelung betrifft alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Sie soll Kündigungen für Verbraucher einfacher und transparenter gestalten. Unternehmen, die sich nicht daran halten, riskieren, dass sich die Widerrufsfrist für ihre Kunden verlängert.

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