Neue Regelung: Weniger Sicherheitsbeauftragte in kleinen Betrieben nötig
Siegrid RöhrichtNeue Regelung: Weniger Sicherheitsbeauftragte in kleinen Betrieben nötig
Deutschland hat die Mitarbeitergrenze für die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit angehoben. Der Bundestag billigte die Änderung, durch die die Zahl der verpflichtenden Sicherheitsvertreter um 123.000 sinkt. Befürworter argumentieren, dass dies kleine Unternehmen finanziell entlaste, während Kritiker vor Risiken für den Arbeitsschutz warnen.
Nach den alten Regelungen mussten Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese Vorgabe betraf bundesweit etwa 760.000 Stellen. Viele kleine Betriebe hatten mit dem administrativen und finanziellen Aufwand der Umsetzung zu kämpfen.
Das neue Gesetz erhöht die Schwelle auf 50 Mitarbeiter. Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten benötigen künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr. Bei Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern reicht nun ein einziger Vertreter aus – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.
Befürworter der Reform versprechen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) jährliche Einsparungen von rund 135 Millionen Euro. Sie betonen, dass die Neuregelung die Effizienz steigere und überflüssige Bürokratie abbaue. Widerstand kommt jedoch von Teilen der Grünen und der Linken. Kritiker fürchten, dass weniger Kontrollen zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten.
Experten fordern eine sorgfältige Beobachtung der Auswirkungen. Sie weisen darauf hin, dass die Politik nachjustiert werden müsse, falls sich der Schutz der Arbeitnehmer im Laufe der Zeit verschlechtere.
Die Reform verschiebt das Gleichgewicht zwischen Kosteneinsparungen und Arbeitssicherheit. Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten sind nicht mehr verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die Regierung erwartet, dass die Änderungen kleine Betriebe entlasten – doch wie sich die Unfallzahlen langfristig entwickeln, bleibt abzuwarten.






