14 April 2026, 14:40

Neues Gesetz: Online-Stornierungen werden in Deutschland jetzt einfacher

Purpurfarbener Einkaufswagen-Icon gefüllt mit Obst, Gemüse und Lebensmittelartikeln auf einem weißen Hintergrund.

Neues Gesetz: Online-Stornierungen werden in Deutschland jetzt einfacher

Deutschland führt neues Gesetz für einfachere Online-Stornierungen ein

Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern die Stornierung von Online-Verträgen erleichtern soll. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, einen sogenannten "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Ziel der Neuregelung ist es, den Prozess für Kundinnen und Kunden transparenter und zugänglicher zu gestalten.

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Das Gesetz schreibt vor, dass jedes Online-Unternehmen einen gut sichtbar platzierten "Widerrufsbutton" anbieten muss. Dieser Button – oder ein deutlich gekennzeichneter Link – muss dauerhaft sichtbar sein, idealerweise im Header oder Footer der Website. Zudem müssen Firmen in ihrer Widerrufsbelehrung dessen Position und Funktion erläutern.

Um eine Stornierung abzuschließen, durchlaufen Verbraucher ein zweistufiges Verfahren: Zunächst müssen sie ihren Widerrufsantrag einreichen, der Name, Vertragsdetails und E-Mail-Adresse enthalten muss. Anschließend ist eine Bestätigung des Vorgangs erforderlich, bevor dieser wirksam wird. Nach der Bestätigung muss das Unternehmen den Eingang umgehend quittieren.

Die Widerrufsfrist beginnt erst, sobald der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher vor einer Entscheidung umfassend informiert sind.

Die neuen Regeln gelten für alle Online-Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Websites um den Widerrufsbutton zu ergänzen und ihre Richtlinien anzupassen. Verbraucher profitieren von einem standardisierten, unkomplizierten Verfahren zur Online-Kündigung von Verträgen.

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