14 December 2025, 15:02

Norderstedt reformiert Jugendhilfe: Neue Satzung ab 2026 in Kraft

Schüler in Uniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, eine Mädchen spricht in ein Mikrofon auf einem Ständer; dahinter ist eine Umzäunung mit einem Verschlag, der mit Ballons geschmückt ist.

Norderstedt reformiert Jugendhilfe: Neue Satzung ab 2026 in Kraft

Satzung der Stadt Norderstedt über die Wahrnehmung von Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

vom 23. Oktober 2025

Die Stadt Norderstedt hat eine neue Satzung für ihr Jugendamt verabschiedet, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Regelungen legen die Verantwortlichkeiten der Kommune bei der Erbringung öffentlicher Jugendhilfeleistungen fest. Eine zentrale Neuerung ist die Aufhebung der bisherigen Verordnungen für das Amt für Kinder, Jugend und Familie Norderstedt.

Nach der aktualisierten Satzung übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie alle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Dazu gehört auch die Finanzierung von Ganztagsbetreuungsangeboten an Schulen in Norderstedt. Einige Aufgaben werden zudem in Kooperation mit dem Kreis Segeberg als gemeinsamer Dienstleistung erbracht.

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Die überarbeitete Satzung regelt die Rolle Norderstedts als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verbindlich. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie handelt künftig auf der Grundlage klarer Richtlinien, einschließlich der Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisen. Die Änderungen stellen sicher, dass die Jugendhilfe den gesetzlichen Vorgaben entspricht und in die kommunalen Strukturen eingebettet ist.