Online-Einkäufe aus Drittländern werden ab Juli deutlich teurer – was sich ändert
Oliver LinkeOnline-Einkäufe aus Drittländern werden ab Juli deutlich teurer – was sich ändert
Online-Einkäufe aus Drittländern werden ab 1. Juli 2023 teurer
Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Kosten für Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU. Neue Vorschriften sehen zusätzliche Gebühren vor, darunter eine pauschale Zollabgabe für günstige Sendungen. Die Änderungen sollen die Abgaben innerhalb der EU vereinheitlichen, könnten für Verbraucherinnen und Verbraucher aber höhere Preise bedeuten.
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Kundinnen und Kunden bei Einkäufen bei Händlern außerhalb der EU mit höheren Kosten rechnen. Die erste große Änderung tritt am 1. November 2026 in Kraft: Dann fällt eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie für Sendungen unter 150 Euro an. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest, zusätzlich wird jedoch weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Die neuen Gebühren könnten günstige Artikel deutlich weniger attraktiv machen. Ein Handyhülle für 7 Euro könnte nach Abgaben und Steuern fast 20 Euro kosten. Um die zu erwartenden Kosten abschätzen zu können, hat die Zollverwaltung einen Online-Zollrechner eingeführt.
Bis 2028 gelten diese Regelungen vorläufig, während die EU-Mitgliedstaaten ihre Kontrollsysteme modernisieren. Ab dann unterliegen alle Sendungen – unabhängig vom Wert – ab dem ersten Euro Zollabgaben. Innerhalb der EU bewegen sich die meisten Waren dagegen zollfrei, mit Ausnahmen wie Kaffee, Alkohol, Tabak und verwandten Produkten.
Beim Einkauf bei Händlern außerhalb der EU bestehen zudem Risiken: Verbraucherrechte wie Rückgaben, Erstattungen oder Garantieansprüche sind oft schwerer durchsetzbar. Die Zollbehörden raten, vor dem Kauf das Impressum und die Versandbedingungen des Händlers zu prüfen, um dessen Standort und mögliche Zusatzkosten zu klären.
In den kommenden Jahren werden die Kosten für Bestellungen aus Drittländern schrittweise steigen. Ab 2028 ist jede Sendung in die EU – egal wie klein – zollpflichtig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Händlerangaben genau prüfen und den Zollrechner nutzen, um böse Überraschungen zu vermeiden.






