Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Siegrid RöhrichtRamelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen umstrittenen Antrag innerhalb der Linkspartei zu blockieren. Der Vorschlag sieht vor, die Gehälter von Abgeordneten auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow argumentierte, der Schritt sei verfassungswidrig, und brachte den Fall vor das parteiinterne Schiedsgericht.
Zunächst hatte Ramelow einen Antrag beim Bundesschiedsgericht der Linkspartei eingereicht. Darin beantragte er eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem Parteitag zur Abstimmung kommt. In seiner Beschwerde führte er an, der Vorstoß des Parteivorstands beeintächtige bereits interne Wahlen.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag jedoch kategorisch zurück. Wie aus einem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitierten Beschluss hervorgeht, hielten die Richter Ramelows Antrag voraussichtlich für unzulässig. Zudem urteilten sie, es fehle ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis.
Trotz der Niederlage legte Ramelow Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ein. Der umstrittene Antrag selbst wurde allerdings noch nicht vom Parteitag verabschiedet. Sollte er angenommen werden, müssten Abgeordnete der Linkspartei im Bundestag und im Europaparlament ihre Einkünfte auf den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers beschränken.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ermöglicht es, den Antrag vorerst weiter zu verfolgen. Ramelows Berufung hält den Streit zwar am Leben, doch das Urteil deutet darauf hin, dass seine rechtlichen Möglichkeiten begrenzt sind. Das Ergebnis wird zeigen, ob die Linkspartei strengere Gehaltsregeln für ihre gewählten Vertreter durchsetzt.






