05 April 2026, 02:33

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz mit mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Bereichen für Gebäude, Straßen und andere Merkmale.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz mit mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Sachsen-Anhalt bringt neues Gesetz für Architekten und Stadtplaner auf den Weg

Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner modernisieren soll. Die Vorlage, die nun im Landtag beraten wird, zielt auf eine Aktualisierung der Zulassungsverfahren, der Ausbildungsstandards und der beruflichen Verantwortungsbereiche ab. Zu den zentralen Neuerungen gehören eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen sowie verschärfte Umweltauflagen für neue Projekte.

Das überarbeitete Architektengesetz sieht mehrere grundlegende Reformen vor. So dürfen Fachkräfte künftig in Unternehmensformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig werden. Zudem werden elektronische Anträge für Registrierungen und Tätigkeitmeldungen zum Standard – eine Maßnahme, die bürokratische Abläufe deutlich vereinfachen soll.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor der Einreise Bisher orientierten sich andere Bundesländer an der EU-Richtlinie 2005/36/EG, die den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung, Berufserfahrung und mitunter zusätzliche Prüfungen verlangte. Künftig sollen ausländische Qualifikationen bereits vor der Ankunft in Deutschland anerkannt werden können. Allerdings bleiben die Regelungen zwischen den Ländern weiterhin unterschiedlich, da die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt.

Erweiterte Ausbildungsschwerpunkte und Nachwuchsförderung Die Aus- und Weiterbildung wird um Themen wie Bauplanungsrecht, Klimaanpassung und sozialen Wohnungsbau erweitert. Zudem erhalten Absolventen die Möglichkeit, als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen zu werden. Neu ist auch die Verpflichtung, bei allen Projekten Maßnahmen für Biodiversität, Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien vorzusehen.

Die Landesregierung betont, dass die Reformen eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungsentscheidungen fördern sollen. Zudem rücken soziale Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum stärker in den Fokus zukünftiger Vorhaben.

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Reform als Zeichen des Wandels Der Gesetzentwurf markiert einen Einschnitt in der Berufspraxis von Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt. Falls verabschiedet, würde er die beruflichen Standards modernisieren, die Anerkennung ausländischer Fachkräfte erleichtern und strengere Nachhaltigkeitsvorgaben durchsetzen. Nun liegt der Ball beim Landtag, der über die Verabschiedung entscheiden wird.

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