16 January 2026, 18:35

Sachsen will Abschiebungen mit Zwangshaft und Gesetzesreformen beschleunigen

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem Text, der zusätzliche Kontext zu den Daten liefert.

Schuster will Haft für ausreisepflichtige Ausländer - Sachsen will Abschiebungen mit Zwangshaft und Gesetzesreformen beschleunigen

Sachsens Innenminister Armin Schuster hat verschärfte Maßnahmen zur Durchsetzung der Abschiebung von Ausländern vorgeschlagen, die sich der Ausreise aus Deutschland widersetzen. Sein Plan umfasst bis zu sechs Monate dauernde Zwangshaft sowie Reformen der Menschenrechtsgesetze. Schuster begründet diese Schritte als notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu schützen und Abschiebungen zu beschleunigen.

Ziel der Initiative sind Personen, die ihre Abschiebung durch Nichtkooperation mit den Behörden behindern. Schuster bezeichnete die Maßnahme als unverzichtbar für jene, die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verzögern. Die Haftdauer, als Abschiebehaft bezeichnet, soll maximal sechs Monate betragen.

Der Minister forderte zudem Änderungen an der Europäischen Menschenrechtskonvention. Derzeit können Abschiebungen gestoppt werden, wenn die Bedingungen im Zielland als unsicher eingestuft werden. Schuster argumentierte, Deutschland müsse die Sicherheit seiner Bürger über die Rechte schwerer Straftäter stellen, im Land bleiben zu dürfen. Um Abschiebungen zu beschleunigen, setzte er sich für ein Beschleunigtes Verfahren für abgelehnte Asylbewerber ein. Lobend erwähnte er Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich bereits mit langjährigen Problemen der Migrationspolitik befasst habe. Dobrindt war zuvor unter Bundeskanzler Friedrich Merz für umstrittene Themen wie Abschieberegeln und Asylrecht zuständig.

Zusätzlich bot Schuster den Flughafen Leipzig-Halle in Sachsen als möglichen Standort für ein bundesweites Abschiebezentrum an. Besonders betonte er, dass Gewalttäter und mutmaßliche Terrorverdächtige ohne Verzögerung in Drittstaaten abgeschoben werden müssten.

Die Pläne sehen vor, nicht kooperative Personen in Haft zu nehmen und rechtliche Hürden für Abschiebungen abzubauen. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, könnten sie die Praxis Deutschlands im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern und Straftätern grundlegend verändern. Schuster’s Konzept wird nun in den Gremien von Bund und Ländern weiter beraten.