Schleswig-Holstein fördert Genossenschaftswohnungen mit bis zu 25.000 Euro pro Haushalt
Hubertus CasparLand bietet Zuschüsse für den Beitritt zu Wohnungsgenossenschaften - Schleswig-Holstein fördert Genossenschaftswohnungen mit bis zu 25.000 Euro pro Haushalt
Bürger:innen in Schleswig-Holstein können nun Fördergelder für den Erwerb von Anteilen an geförderten Wohnungsgenossenschaften beantragen. Das vom Innenministerium und der Investitionsbank des Landes ins Leben gerufene Programm soll genossenschaftliches Wohnen für berechtigte Haushalte erschwinglicher machen.
Die Förderung übernimmt bis zu 25 Prozent der Kosten für die Genossenschaftseinlage. Pro Kind gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 5.000 Euro, wobei die maximale Fördersumme bei 25.000 Euro pro Antragstellendem liegt. Voraussetzung ist, dass die Bewerber:innen bereits Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Gefördert werden nicht nur der Anteilskauf, sondern auch frühe Projektkosten wie Gutachten oder Machbarkeitsstudien. Für Neubauten von Genossenschaftswohnungen sowie für Erstkäufer:innen gibt es zudem zinsgünstige Kredite und Zuschüsse.
In Schleswig-Holstein existieren derzeit rund 100 Wohnungsgenossenschaften, mit steigender Tendenz – besonders in ländlichen Regionen und auf den Inseln. Die aktualisierten Bundesrichtlinien traten am 3. Februar 2026 in Kraft, doch wie viele Haushalte bisher von der Förderung profitiert haben, ist noch nicht bekannt.
Das Programm bietet konkrete finanzielle Unterstützung für genossenschaftliches Wohnen und richtet sich an Stadt und Land gleichermaßen. Mit den nun verfügbaren Zuschüssen und Krediten können berechtigte Bürger:innen die Anfangskosten für den Beitritt zu oder die Gründung von Wohnungsgenossenschaften im ganzen Bundesland senken.