Schleswig-Holstein lockert Düngeregeln – Umweltschützer schlagen Alarm für die Ostsee
Hubertus CasparSchleswig-Holstein lockert Düngeregeln – Umweltschützer schlagen Alarm für die Ostsee
Schleswig-Holsteins Agrarministerium plant Lockerung der Düngeregeln – Umweltschützer warnen vor Gewässerverschmutzung
Das Agrarministerium in Schleswig-Holstein will die bestehenden Beschränkungen für das Ausbringen von Düngemitteln lockern und Landwirt:innen erlauben, Gülle auf leicht oder zeitweise gefrorenen Böden zu verteilen. Der Vorstoß sorgt für Kontroversen: Umweltverbände warnen vor einer Zunahme der Gewässerverschmutzung. Bisher ist das Düngen auf gefrorenem Boden verboten, um zu verhindern, dass schädliche Stoffe durch Abschwemmung in Flüsse und Küstengewässer der Ostsee gelangen.
Nach den aktuellen Vorschriften gilt ein Boden bereits als gefroren, wenn zu irgendeiner Tageszeit Frost auftritt. Diese Definition wurde nach einem Urteil von 2025 verschärft, das frühere Auslegungen verworfen hatte, die ein Auftauen am Tag noch zuließen. Die strengere Regelung sollte die Einhaltung des EU-Wasserrechtes sicherstellen – insbesondere der Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Diese setzt einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter in Grund- und Oberflächengewässern fest. Bei Überschreitungen sind die Mitgliedstaaten zu Gegenmaßnahmen verpflichtet.
Das Ministerium argumentiert nun, die bestehende Regelung schaffe Rechtsunsicherheit für Landwirt:innen, da sich der Gefrierzustand des Bodens oft nur schwer zweifelsfrei feststellen lasse. Agrarministerin Cornelia Schmachtenberg schlägt vor, die Ausbringung von Dünger auf teilweise gefrorenen Böden zu erlauben – allerdings nur unter strengen Auflagen, die Abschwemmungen verhindern sollen. Umweltverbände wie der BUND und der NABU lehnen die geplante Änderung jedoch entschieden ab. Sie warnen, dass Nährstoffe auf gefrorenem Boden nicht ausreichend aufgenommen werden und bei Tauwetter in Gewässer gespült würden, was die Belastung weiter verschärfe.
Der NABU Schleswig-Holstein deutete bereits mögliche rechtliche Schritte an und wirft dem Ministerium vor, mit seinem Vorhaben gegen EU-Recht zu verstoßen. Gleichzeitig steht die bundesweit geltende, aber von den Ländern umgesetzte Düngeverordnung ohnehin in der Kritik, da sie Überdüngung nicht ausreichend verhindere. Viele Regionen – darunter auch Schleswig-Holstein – überschreiten seit Jahren die EU-Nitratgrenzwerte, was die Wasserqualität gefährdet.
Die geplante Lockerung würde Landwirt:innen ermöglichen, Düngemittel unter Bedingungen auszubringen, die bisher untersagt waren. Kritiker:innen befürchten jedoch, dass dies die Belastung der Gewässer weiter erhöhen könnte. Die Überwachung im Rahmen der Nitratrichtlinie läuft indes weiter: Messnetze der Länder erfassen regelmäßig die Nitratwerte. Sollten die Überschreitungen anhalten, könnten nach Artikel 5 der Richtlinie verschärfte Maßnahmen ergriffen werden.