Silvester auf Sylt: Wo Böller verboten sind und was auf dem Festland gilt
Oliver LinkeFeuerwerkverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland - Silvester auf Sylt: Wo Böller verboten sind und was auf dem Festland gilt
Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
- Dezember 2025, 04:17 Uhr
Die Regeln für Feuerwerk in Schleswig-Holstein unterscheiden sich in diesem Silvester stark. Zwar erlaubt das Bundesrecht das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 und F3 zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 2 Uhr am 1. Januar – doch viele Städte und Inseln haben strenge lokale Verbote erlassen. Manche Gemeinden verhängen hohe Bußgelder, andere setzen Sicherheitsabstände zu gefährdeten Gebäuden oder Naturschutzgebieten fest.
In den meisten Teilen Schleswig-Holsteins gelten die bundesweiten Vorschriften: Privates Feuerwerk ist in den genannten Zeiten erlaubt. Allerdings schreibt Lübeck für Höhenfeuerwerk einen Mindestabstand von 200 Metern vor und verbietet es in Teilen der Innenstadt komplett. Auch Flensburg und Kiel beschränken Böller und Raketen in der Nähe sensibler Orte wie Krankenhäusern oder Schutzgebieten.
Anwohner und Besucher sollten vor dem Zünden von Feuerwerk die örtlichen Bestimmungen prüfen. Verbote in der Nähe von Reetdachhäusern, Naturschutzgebieten und Stadtzentren sind weit verbreitet – bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Regelungen finden sich auf den offiziellen Webseiten der Kommunen und an Aushängen.
