22 December 2025, 02:13

ULD Summer Academy 2017 - Aktualisierungen zur Verfolgung und der ePrivacy-Verordnung?

Ein chaotischer Schreibtisch mit Papieren, einem Computer, einem Telefon, Tassen und einem Mobiltelefon.

ULD Summer Academy 2017 - Aktualisierungen zur Verfolgung und der ePrivacy-Verordnung?

ULD-Sommerakademie 2017 – Aktuelles zu Tracking und der ePrivacy-Verordnung?

Die diesjährige ULD-Sommerakademie war Teil der Digitalen Woche Kiel und lud zahlreiche Datenschutzbeauftragte und Politiker ins Atlantic Hotel Kiel ein. Rund 20 Vorträge und Podiumsdiskussionen mit prominenten Referenten wie Marit Hansen, der Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins, standen auf dem Programm.

Veröffentlicht am 27. September 2017, 07:30 Uhr

Die Zukunft der ePrivacy-Verordnung bleibt ungewiss – trotz der geplanten Verabschiedung im Mai 2018. Experten trafen sich auf der ULD-Sommerakademie 2017 in Kiel, um über die Herausforderungen zu diskutieren, darunter Lücken beim Offline-Tracking und die Grenzen der einwilligungsbasierten Datenverarbeitung. Die Veranstaltung war Teil der Digitalen Woche Kiel und brachte Politiker, Aufsichtsbehörden und Datenschutzexperten zusammen.

Die ULD-Sommerakademie 2017 fand im Atlantic Hotel Kiel statt und bot rund 20 Fachvorträge und Debatten. Zu den Rednern zählten Marit Hansen, Peter Schaar und Susanne Dehmel, die sich mit Themen wie Nutzer-Tracking und DSGVO-Konformität beschäftigten. Die Akademie machte deutlich, dass aktuelle Datenschutzerklärungen Betroffene oft unzureichend darüber informieren, wie ihre Daten genutzt werden.

Die ePrivacy-Verordnung sollte Teile des deutschen Telemediengesetzes (TMG) und Telekommunikationsgesetzes (TKG) ersetzen und als spezifisches Regelwerk neben der DSGVO gelten. Sie zielte darauf ab, Cookies, Fingerprinting und WLAN-Tracking zu regulieren – doch der aktuelle Entwurf wies weiterhin Schwächen auf, insbesondere beim Offline-Tracking, wo er mit DSGVO-Grundsätzen kollidierte. Im Oktober 2022 nahm der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht der Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D, Deutschland) an, der finale Änderungen vorschlug. Scheitert die Verordnung, würde die Datenverarbeitung auf die Kernregeln der DSGVO zurückfallen.

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Fachleute betonten zudem, dass eine bloße Einwilligung nicht ausreiche: Nutzer könnten zwar der Datenerhebung zustimmen, nicht aber kontrollieren, wie ihre Daten später verarbeitet werden. Rechtmäßig wäre Tracking demnach nur bei berechtigtem Interesse der Betroffenen – und nur, wenn keine sensiblen personenbezogenen Daten erfasst würden.

Ohne die ePrivacy-Verordnung müssten sich Organisationen allein an den DSGVO-Richtlinien orientieren. Die Verzögerung lässt Fragen zu Tracking, Einwilligung und Nutzerrechten weiterhin offen. Unterdessen prägen Diskussionen aus Veranstaltungen wie der ULD-Sommerakademie die künftige Datenschutzpolitik mit.