Urteil nach grausamer Tierquälerei: 1.200 Tiere in Sachsen-Anhalt misshandelt
Oliver LinkeProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Aufgeschobene Strafe für Frau in Sachsen-Anhalt - Urteil nach grausamer Tierquälerei: 1.200 Tiere in Sachsen-Anhalt misshandelt
Eine Frau in Sachsen-Anhalt ist zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie eine nicht genehmigte Zuchtstation betrieben hatte, in der Tiere schwer vernachlässigt wurden. Die Behörden dokumentierten im Rahmen der Ermittlungen im Jahr 2023 über 1.200 misshandelte Tiere, darunter Hunde, Katzen und Kleintiere.
Das Gericht sprach die Angeklagte in zwei Fällen wegen Tierquälerei schuldig, nachdem Inspektionen ergeben hatten, dass zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen sieben und 92 Hunde unter unmenschlichen Bedingungen gehalten wurden. Ihr wurde verboten, Hunde zu halten, mit ihnen zu handeln oder beruflich zu arbeiten – allerdings darf sie unter Aufsicht bei tierärztlicher Versorgung mitwirken.
Ein Mitangeklagter wurde ebenfalls wegen zweifacher Tierquälerei verurteilt und muss ein Bußgeld von 4.500 Euro zahlen. Zudem erhielt er ein dreijähriges Verbot, Hunde zu besitzen oder zu betreuen.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Behörden im vergangenen Jahr mehr als 1.200 Tiere aus der Einrichtung beschlagnahmt hatten. Viele von ihnen befanden sich in schlechtem Gesundheitszustand, wobei Hunde besonders schwer betroffen waren.
Die Bewährungsstrafe und die strengen Verbote sollen weitere Schäden für Tiere in der Region verhindern. Beide Angeklagten müssen nun mit langfristigen Einschränkungen beim Umgang mit Hunden rechnen, wobei nur begrenzte Ausnahmen für überwachte Tätigkeiten gelten. Das Urteil folgt auf ein einjähriges Ermittlungsverfahren wegen weitverbreiteter Vernachlässigung in der Einrichtung.