Wie ein P-Konto vor Kontopfändungen schützt – und was Betroffene jetzt wissen müssen
Hubertus CasparWie ein P-Konto vor Kontopfändungen schützt – und was Betroffene jetzt wissen müssen
Deutschland verzeichnet monatlich etwa 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Um Betroffenen zu helfen, informiert die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth während der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni über zentrale Fragen – insbesondere zum Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.
Ein P-Konto sichert einen grundlegenden Freibetrag von 1.560 Euro pro Monat vor Pfändungen. Dieser Schutz gilt für alle Inhaber eines Girokontos, selbst wenn dieses durch einen eingeräumten Dispositionskredit überzogen ist. Gemeinschaftskonten lassen sich jedoch nicht direkt in ein P-Konto umwandeln – hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um die Kontostruktur zu klären.
Die Umstellung auf ein P-Konto ändert nichts an bestehenden Vertragsbedingungen wie Kontoführungsgebühren oder der Nutzung einer Debitkarte. Dennoch berichtet die Diakonie Fürth von Fällen, in denen Banken die gesetzlichen Schutzregelungen falsch anwenden und Betroffene dadurch in finanzielle Not geraten. Manche Nutzer erleben zudem abgelehnte Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen am Automaten, obwohl ausreichend Guthaben vorhanden ist.
Der Dienst rät Inhabern eines P-Kontos, laufende Zahlungen an Gläubiger genau zu prüfen. Wichtig ist, dass diese Abbuchungen die Existenzgrundlage nicht gefährden. Die Diakonie Fürth bietet kostenlose und anonymisierte Beratung für alle an, die mit Kontopfändungen oder Fragen zum P-Konto konfrontiert sind.
Die Aktionswoche Schuldnerberatung findet vom 15. bis 19. Juni statt und soll Betroffenen ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten im Rahmen des P-Konto-Systems näherbringen. Auch über den Aktionszeitraum hinaus steht der kostenlose Beratungsservice der Diakonie Fürth allen offen, die Unterstützung bei Kontopfändungen benötigen.






