10 May 2026, 20:29

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete

Deutsches Flagge mit drei horizontalen Streifen in Schwarz, Rot und Gold, das ein schwarzes Doppeladler-Motiv in der Mitte zeigt.

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete

Deutschlands erbitterter Flaggenstreit nahm 1926 eine neue Wendung, als sich die politischen Gräben weiter vertieften. Der Konflikt, der in gegensätzlichen Symbolen nationaler Identität verwurzelt war, schwelte seit den frühen Tagen der Weimarer Republik. Eine neue Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg sollte die Spannungen entschärfen – doch sie entfachte lediglich weitere Kontroversen.

Der Streit war entstanden, nachdem die Nationalversammlung 1919 einen Kompromiss über die Farben der Republik geschlossen hatte: Schwarz-Rot-Gold. Doch das rechtskonservative Lager, das an den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot festhielt, weigerte sich, die Entscheidung anzuerkennen. Die Auseinandersetzungen griffen auf den Alltag über – es gab Zank um Mützenbänder, Kirchturmspitzen und selbst Strandflaggen. Beleidigungen und Handgreiflichkeiten wurden zur Tagesordnung, während beide Seiten unnachgiebig blieben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die politische Spaltung vertiefte sich weiter, nachdem die Alliierten 1919 den Anschluss Österreichs blockiert hatten. Konservative scharten sich um die kaiserlichen Farben, während Linke und Liberale die republikanische Trikolore verteidigten. Bis 1925 hatten sich sogar die Kommunisten der Schwarz-Rot-Gold-Fraktion angeschlossen – ein Zeichen dafür, wie scharf die Fronten mittlerweile verliefen.

Hindenburgs Erdrutschsieg bei der Präsidentschaftswahl 1925 bestärkte die Rechte. Sie sah nun die Chance, die Flaggenfrage zu ihren Gunsten zu entscheiden. Als Reaktion beauftragte die Reichsregierung Edwin Redslob, den Reichskunstwart, mit dem Entwurf einer einheitlichen Flagge. Trotz unzähliger Vorschläge wurde Redslobs favorisierte Version – eine Kombination der republikanischen Farben mit einem schwarzen Balkenkreuz – als ungeschickt und unpraktisch verworfen.

Am 5. Mai 1926 erließ Hindenburg die zweite Flaggenverordnung. Sie schrieb vor, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas sowohl die Nationalflagge (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot) hissen mussten. Der Kompromiss überzeugte jedoch keine Seite. Reichskanzler Hans Luther sah sich von rechts mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht weit genug gegangen zu sein, während die Linke ihm vorwarf, überhaupt Zugeständnisse gemacht zu haben.

Hindenburg versuchte später, mit einem offenen Brief die Wogen zu glätten und eine verfassungsgemäße Lösung anzumahnen. Doch der Schaden war bereits angerichtet. Der Flaggenstreit zog sich bis 1933 hin – ein sichtbares Symbol für die tiefen Spaltungen der Republik.

Die zweite Flaggenverordnung scheiterte daran, den Konflikt beizulegen. Zwar wehten nun auf deutschen Botschaften im Ausland zwei Flaggen, doch im Inland blieb der Streit um die nationalen Symbole ungebrochen. Die Auseinandersetzung blieb ein Zankapfel und spiegelte die allgemeine Instabilität der Weimarer Jahre wider.

Quelle