16 April 2026, 22:34

27 Persönlichkeiten erhalten Baden-Württembergs höchsten Verdienstorden

Plakat mit dem Logo und der Aufschrift "Orden der Krone Württembergs" in Blau und Gold mit einer goldenen Umrandung und fetter schwarzer Schrift.

27 Persönlichkeiten erhalten Baden-Württembergs höchsten Verdienstorden

Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 27 Persönlichkeiten verliehen

Am 27. März 2026 wurde der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 27 Personen vergeben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann überreichte die Auszeichnungen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie im Stuttgarter Neuen Schloss. Der Orden würdigt herausragende Leistungen in den Bereichen Politik, Kultur, Soziales und Wirtschaft.

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Der 2009 gestiftete Verdienstorden ist die höchste Auszeichnung des Landes für besondere Verdienste. Vorschläge für die Ehrung können über lokale Behörden oder direkt an die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten eingereicht werden. Die Geehrten erhalten eine Urkunde, lebenslangen freien Eintritt in staatliche Museen sowie die Erlaubnis, die Ordensinsignien oder die Rosette zu tragen.

Im Mittelpunkt der Feier stand das Engagement der Ausgezeichneten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Kretschmann bezeichnete sie als außergewöhnliche Persönlichkeiten, die die Gesellschaft stärken und Vorbildfunktion übernehmen. Zudem betonte er den Zusammenhang zwischen Freiheit und Verantwortung – ein Prinzip, das die Preisträger in besonderer Weise verkörpern.

Das Ordensdesign zeigt ein stilisiertes Kreuz mit einem zentralen Medaillon, das das Landeswappen und die Inschrift Baden-Württemberg trägt. Jeder der Geehrten erhielt die Auszeichnung als Zeichen der Dankbarkeit und des Respekts.

Die 27 neuen Ordensträger reihen sich ein in den Kreis derer, die sich in herausragender Weise um Baden-Württemberg verdient gemacht haben. Ihre Beiträge umfassen öffentliches Wirken, kulturelles Engagement und wirtschaftliche Förderung. Die Ehrung verbindet symbolische Anerkennung mit praktischen Vorteilen, etwa dem freien Zugang zu landeseigenen Kultureinrichtungen.

Quelle