22 December 2025, 11:27

Entwicklungsplan Nr. 316 B "West der Oadby-und-Wigston Road und nordlich des Dump Hill", Gebiet: West der Oadby-und-Wigston Road, sudlich des Rantzau Waldes, nordlich des Dump Hill, Annahme des Entwicklungsplans und Inkrafttreten

Ein gelbes Gebaude mit Geschaften unten, eines davon hat ein weisses Schild mit dem Wort "Metro" darauf.

Entwicklungsplan Nr. 316 B "West der Oadby-und-Wigston Road und nordlich des Dump Hill", Gebiet: West der Oadby-und-Wigston Road, sudlich des Rantzau Waldes, nordlich des Dump Hill, Annahme des Entwicklungsplans und Inkrafttreten

Bebauungsplan Nr. 316 B „Westlich der Oadby-and-Wigston-Straße und nördlich des Dump Hill“ – Bereich: Westlich der Oadby-and-Wigston-Straße, südlich des Rantzauer Forstes, nördlich des Dump Hill – Beschlussfassung und Inkrafttreten

Meldung der Stadt Norderstedt

Veröffentlichungsdatum: 12. Februar 2025, 05:00 Uhr MEZ

Der Rat der Stadt Norderstedt hat einen neuen Bebauungsplan für ein Gebiet westlich der Oadby-and-Wigston-Straße verabschiedet. Der Beschluss, der am 16. Juli 2024 gefasst wurde, tritt am 13. Februar 2025 in Kraft. Bürgerinnen und Bürger sowie Beteiligte können die vollständigen Unterlagen nun sowohl vor Ort als auch online einsehen.

Der offiziell als Bebauungsplan Nr. 316 B bezeichnete Plan umfasst Flächen westlich der Oadby-and-Wigston-Straße, begrenzt vom Rantzauer Forst im Süden und einer Deponie im Norden. Trotz der Verabschiedung bleibt das für die Planung verantwortliche Büro in öffentlichen Unterlagen Stand Dezember 2025 namentlich ungenannt.

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Betroffene können die Dokumente im Rathaus, und zwar im Fachbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, während der regulären Öffnungszeiten einsehen. Eine digitale Version steht zudem auf der Website der Stadt unter rechtlich-verbindliche-bebauungsplaene zur Verfügung. Einsprüche gegen Rechtsverstöße oder materielle Mängel im Abwägungsprozess müssen innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Bekanntmachung des Plans schriftlich eingereicht werden. Ebenso sind Entschädigungsansprüche – etwa wegen Nutzungsbeschränkungen bestehender Grundstücke – fristgerecht geltend zu machen. Auch Verfahrens- oder Formfehler, die mit landesrechtlichen Vorschriften zusammenhängen, müssen innerhalb derselben Frist schriftlich bei der Kommune vorgebracht werden.

Die Annahme des Plans markiert einen strukturierten Ansatz für die städtische Entwicklung im ausgewiesenen Gebiet. Interessierte haben bis Anfang 2026 Zeit, Bedenken vorzubringen oder Entschädigungsforderungen zu stellen. Sämtliche relevanten Unterlagen sind entweder im Rathaus oder über das offizielle Online-Portal abrufbar.