Falschmeldung zu ukrainischen Geflüchteten und deutschen Renten entlarvt
Oliver LinkeFalschmeldung zu ukrainischen Geflüchteten und deutschen Renten entlarvt
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne eigene Beitragszahlungen Renten erhalten sollen. In dem Clip kommt Michael Hasenkamp, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen, zu Wort – und behauptet irreführend, 114.000 ukrainische Geflüchtete könnten mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen und deutsche Renten beziehen. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus: Geltende Regelungen und Abkommen schließen solche Leistungen ohne vorherige Einzahlungen in das System aus.
Das täuschende Video suggeriert, ukrainische Geflüchtete könnten früher in Rente gehen als Deutsche, deren reguläres Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren liegt. Tatsächlich gibt es eine solche Regelung nicht. Das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen, das grenzüberschreitende Rentenansprüche regeln würde, ist bisher nicht in Kraft getreten, weil die Ukraine es noch nicht ratifiziert hat.
Nach den aktuellen Bestimmungen werden Renten für Personen, die unter internationale Verträge fallen – wie etwa das Abkommen mit der Ukraine –, nach den Gesetzen des Landes berechnet, in dem die Beiträge gezahlt wurden. Das bedeutet: Ukrainer:innen können keine deutschen Rentenleistungen erhalten, wenn sie nicht in das deutsche System eingezahlt haben. Das Abkommen, sofern es in Kraft tritt, würde doppelte Versicherungspflichten vermeiden und es ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen, um Mindestanforderungen zu erfüllen. Ein vorzeitiger Renteneintritt oder Leistungen ohne vorherige Einzahlungen wären damit jedoch nicht möglich.
Bereits jetzt werden über 3,2 Millionen Renten in Deutschland auf Grundlage ähnlicher internationaler Verträge ausgezahlt – allerdings nur an Personen, die Beiträge geleistet haben, unabhängig von ihrem Wohnort. Das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestversicherungsdauer gelten für alle gleich, mit nur wenigen Ausnahmen. Die falsche Behauptung, Geflüchtete könnten Renten beziehen, ohne jemals eingezahlt zu haben, entbehrt jeder Grundlage im deutschen und ukrainischen Recht.
Da die Ukraine das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen noch nicht ratifiziert hat, gelten weiterhin die bestehenden Rentenregelungen. Ohne Beitragszahlungen kann niemand – auch keine ukrainischen Geflüchteten – deutsche Rentenleistungen erhalten. Die im Video aufgestellten Behauptungen über vorzeitige Rente oder unberechtigte Bezüge sind nach aktueller und geplanter Rechtslage schlicht falsch.