Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Dörthe ScheuermannGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und entschied, dass das Bundesarchiv nicht verpflichtet sei, die Unterlagen freizugeben.
Die Begründung stützt sich auf die strengen Zugangsregeln des Stasi-Unterlagengesetzes, das festlegt, wer solche Dokumente einsehen darf. Der Autor hatte die Akten für eine geplante Veröffentlichung über Institutionen der DDR angefordert. Das Bundesarchiv bestätigte jedoch, dass es keine "freigabefähigen Unterlagen" zu Merkel gebe. Das Gericht fand zudem keine Belege dafür, dass die Stasi Merkel während ihrer Tätigkeit gezielt begünstigt hätte.
Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist der Zugang auf bestimmte Personengruppen beschränkt, etwa ehemalige Stasi-Mitarbeiter, historische Persönlichkeiten oder Amtsträger. Merkel übte während der aktiven Phase der Stasi kein öffentliches Amt aus, was die Position des Autors schwächte. Zudem verlangt das Gesetz eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse – ein weiterer Faktor, der den Anspruch einschränkte.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Falls er diesen Schritt geht, würde der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gelangen. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Hürden für die Einsicht in Stasi-Akten. Ohne Nachweis eines offiziellen Status Merkels oder einer gezielten Stasi-Einflussnahme bleiben die Akten unter Verschluss. Das Urteil lässt das Projekt des Autors in der Schwebe – es sei denn, eine Berufung hat Erfolg.






