Hubigs Reform: Härtere Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte und häusliche Täter
Hubertus CasparJustizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizisten - Hubigs Reform: Härtere Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte und häusliche Täter
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt schärfere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte, Beamte und medizinisches Personal vor
Die von der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorangetriebene Reform sieht deutlich härtere Konsequenzen für Angriffe auf Einsatzkräfte, öffentliche Bedienstete und medizinisches Fachpersonal vor. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett am 19. November 2025 gebilligt hat, verschärft zudem die Regelungen zu häuslicher Gewalt und Hasskriminalität.
Künftig sollen körperliche Übergriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft geahndet werden – doppelt so lange wie die bisherige dreimonatige Freiheitsstrafe. Wer Fallen stellt oder Einsatzkräfte in Hinterhalte lockt, muss mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen, bisher waren es sechs Monate.
Der Entwurf erweitert den Schutz auch auf ehrenamtlich Tätige, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete und sieht strengere Strafen vor, wenn Drohungen oder Gewalt die öffentliche Daseinsvorsorge beeinträchtigen. Richter sollen bei Straftaten, die gemeinnützige Tätigkeiten behindern – etwa die Einschüchterung von Kommunalbeamten –, höhere Strafen verhängen. Medizinisches Personal, darunter Ärzte und Pflegekräfte, erhält ebenfalls mehr Schutz: Angriffe auf sie werden künftig genauso hart bestraft wie Übergriffe auf Polizisten oder Feuerwehrleute. Zudem wird die Höchststrafe für Volksverhetzung auf fünf Jahre Gefängnis angehoben; Täter könnten für denselben Zeitraum ihr passives Wahlrecht verlieren. Darüber hinaus erhöht die Novelle die Höchststrafe für häusliche Gewalt von zwei auf drei Jahre. Gerichte könnten zudem eine elektronische Fußfessel für die Täter anordnen, um Opfer – insbesondere Frauen und Kinder – besser zu schützen.
Die geplanten Änderungen stellen eine deutliche Zäsur in der deutschen Strafverfolgung von Gewalt gegen Berufsgruppen mit öffentlichem Auftrag und schutzbedürftige Personengruppen dar. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, drohen künftig strengere Konsequenzen für Körperverletzung, Hasskriminalität und häusliche Gewalt, während gleichzeitig der Schutz für ein breiteres Spektrum an Berufstätigen und Amtsträgern ausgeweitet wird.