26 March 2026, 22:31

Neues Tariftreuegesetz belastet Unternehmen mit Bürokratie und sorgt für Streit

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen am unteren Rand aufweist, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Neues Tariftreuegesetz belastet Unternehmen mit Bürokratie und sorgt für Streit

Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bei öffentlichen Aufträgen strenge Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten, hat für Kontroversen gesorgt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) wurde Ende Februar 2026 vom Bundestag verabschiedet. Kritiker befürchten, dass es Unternehmen mit zusätzlichem Bürokratieaufwand belastet und sie davon abhält, sich um staatliche Projekte zu bewerben.

Das TTG zwingt Firmen, die Bundesaufträge im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhalten, die Tarifstandards bei Bezahlung, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten einzuhalten. Bei Verstößen droht ihnen der Ausschluss von künftigen Ausschreibungen. Ausgenommen bleiben jedoch Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr.

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Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts zeigt erhebliche Bedenken in der Wirtschaft. Drei Viertel der befragten 1.000 Unternehmen halten die bürokratischen Anforderungen für öffentliche Ausschreibungen für überzogen. Über 40 Prozent geben an, künftig ganz auf Angebote verzichten zu wollen.

Auch Arbeitgeberverbände äußern sich kritisch. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), warnte, der bürokratische Aufwand des Gesetzes werde Unternehmen davon abhalten, sich um staatliche Aufträge zu bewerben. Der Bundesrat wird das TTG an diesem Freitag beraten; die endgültige Abstimmung ist für den 27. März 2026 angesetzt. Da das Gesetz in die Verwaltungshoheit der Länder eingreift, benötigt es deren ausdrückliche Zustimmung.

Die Zukunft des TTG liegt nun beim Bundesrat. Wird es verabschiedet, müssen Unternehmen bei großen öffentlichen Aufträgen strengere Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Viele Betriebe haben bereits signalisiert, sich künftig aus Ausschreibungen zurückzuziehen – mit Verweis auf die hohe bürokratische Belastung.

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