Schleswig-Holstein lockert Gülle-Regeln – und riskiert Konflikt mit EU-Umweltrecht
Dörthe ScheuermannStreit um Düngung auf oberflächlich gefrorenem Boden - Schleswig-Holstein lockert Gülle-Regeln – und riskiert Konflikt mit EU-Umweltrecht
Deutschlands Düngeregeln geraten erneut in die Kritik, nachdem Schleswig-Holsteins Agrarministerin die Beschränkungen für das Ausbringen von Gülle gelockert hat. Die neue Auslegung des Landes erlaubt Landwirt:innen, Düngemittel auf Böden zu verteilen, die tagsüber auftauen – selbst wenn sie morgens noch gefroren sind. Kritiker:innen werfen der Ministerin vor, damit den Gewässerschutz zu schwächen und möglicherweise gegen EU-Umweltrecht zu verstoßen.
Streitpunkt ist die Definition von "gefrorenem Boden" im deutschen Düngerecht von 2020, das die Düngung auf gefrorenen, schneebedeckten oder wassergesättigten Böden verbietet. Agrarministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) vertritt nun die Auffassung, dass Böden, die nur morgens an der Oberfläche gefroren sind, später aber auftauen, nicht mehr als durchgehend gefroren gelten. Ihre Position entspricht zwar der Haltung mehrerer anderer Bundesländer, stößt aber auf scharfe Ablehnung.
Umweltschützer:innen und Oppositionspolitiker:innen warnen, die Neuregelung untergrabe EU-Standards zum Gewässerschutz. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) betont, dass teilgefrorene Böden flüssige Gülle nicht vollständig aufnehmen könnten – mit der Gefahr, dass Nitrat ins Grundwasser sickert. Zudem zweifeln die Umweltschützer:innen die Rechtmäßigkeit der Auslegung an: Bereits zuvor habe der Gesetzgeber eine ähnliche Definition abgelehnt, um die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) einzuhalten.
Die grüne Landtagsabgeordnete Silke Backsen teilte diese Bedenken und stellte infrage, ob der Ansatz der Ministerin mit EU-Recht vereinbar sei. Sie forderte strengere bundesweite Düngevorgaben. Die SPD-Politikerin Sandra Redmann ging noch weiter und warf dem Ministerium eine Kehrtwende vor, die "wissentlich" weitere Schäden an Gewässern in einem Land billige, das bereits mit massiver Nitratbelastung kämpft.
Grundlage der Regelungen ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), die Deutschlands verschärftes Düngerecht von 2020 und dessen Aktualisierungen 2024 prägte. Dazu zählen erweiterte Pufferstreifen und Sperrfristen, um Nitratauswaschung zu verhindern – festgeschrieben in der Düngeverordnung (DüV) und den 2025 in Kraft tretenden Regeln zur Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft.
Schleswig-Holsteins großzügige Auslegung könnte Schule machen, doch Umweltschützer:innen und Politiker:innen halten sie für einen Verstoß gegen EU-Gewässerschutzvorgaben. Die Debatte zeigt einmal mehr den Zielkonflikt zwischen landwirtschaftlichen Interessen und den Bemühungen, die Nitratbelastung in Deutschlands Grund- und Trinkwasser zu reduzieren.