Sylter Weinhändler muss sich wegen Millionenbetrugs vor Gericht verantworten
Dörthe ScheuermannProzess gegen Sylter Wein-Händler - Weinbetrug? - Sylter Weinhändler muss sich wegen Millionenbetrugs vor Gericht verantworten
Ein ehemaliger Weinhändler aus Westerland auf Sylt muss sich wegen Betrugs und vorsätzlicher Verzögerung des Insolvenzverfahrens vor Gericht verantworten. Das Landgericht Kiel hat 22 Verhandlungstage angesetzt; das Urteil wird im Juni erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2018 und 2019 durch täuschende Geschäfte Anleger um mehr als 2,6 Millionen Euro betrogen zu haben.
Der Angeklagte betrieb seit 2003 ein Weinhandelsunternehmen, eine Gastronomiesparte sowie einen Laden für Küchenutensilien und Feinkost. Doch bereits Ende November 2018 war sein Unternehmen insolvent: Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf rund 1,6 Millionen Euro, während die Vermögenswerte etwa 1,5 Millionen Euro zu niedrig lagen. Dennoch beantragte er die Insolvenz erst im Januar 2020.
Zwischen Dezember 2018 und Oktober 2019 soll er Anleger mit der falschen Behauptung gelockt haben, sein Unternehmen sei finanziell stabil. Einer der Tricks bestand in einem Anlagemodell, bei dem Käufer Wein, Champagner oder Cognac bestellen und bei Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist eine Rendite erhalten sollten. Nach einem Brand, der im August 2019 seinen Lagerbestand zerstörte, erweiterte er das Modell um selbst produzierten Gin.
Im April 2019 gründete er einen Investmentfonds und versprach den Anlegern mindestens zehn Prozent Rendite pro Jahr. Er sammelte über 356.000 Euro ein, hielt seine Versprechen jedoch nicht ein. Zudem nahm er ein Darlehen über 125.000 Euro auf, um Champagner zu kaufen – das Geld gab er nie zurück, und Flaschen im Wert von etwa 163.000 Euro verkaufte er, ohne sie zu liefern.
Gelder neuer Anleger flossen häufig in die Begleichung älterer Schulden oder die Auszahlung früherer Investoren. Dieses Schneeballsystem hielt an, bis das Unternehmen schließlich zusammenbrach.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht der Vorwurf, der Angeklagte habe Anleger wissentlich getäuscht, obwohl sein Unternehmen bereits insolvent war. Die Schäden durch seine Machenschaften belaufen sich laut Angaben auf über 2,6 Millionen Euro. Das Gericht muss nun klären, ob er sich des Betrugs und der unrechtmäßigen Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat.